Berlin. Reiseveranstalter müssen künftig bei Naturkatastrophen ein Ersatzhotel bezahlen. Auch das Rücktrittsrecht für Kunden wird gestärkt.

Mehr Rechte für Verbraucher bei Pauschalreisen: Das Europäische Parlament hat am Dienstag neue Regelungen beschlossen. Wer eine Reise im Internet bucht, kann bei unvorhergesehenen Preiserhöhungen künftig beispielsweise leichter vom Vertrag zurücktreten. Damit die Regeln auch wirksam werden, muss der Bundestag sie noch in nationales Recht übertragen.

Aschewolke aus Vulkan gab den Anstoß

Ein Anlass für die Reform der EU-Richtlinie war die gigantische Aschewolke, die der isländische Vulkan Eyjafjallajökull im April 2010 ausstieß. Sie war so groß, dass viele Flugzeuge unter anderem in Skandinavien, Großbritannien, Frankreich und auch Deutschland nicht starten oder landen konnten. Millionen Fluggäste saßen fest – und mussten die zusätzlichen Kosten oft selbst bezahlen.

Davon waren auch viele Urlauber, die Pauschalreisen im Internet gebucht hatten. Deren Rechtsposition gegenüber den Reiseveranstaltern war jedoch schwach, weil es in den 90er-Jahren, als die bisherige Richtlinie formuliert wurde, noch kaum Online-Handel gab. EU-Kommission und EU-Parlament regeln nun vor allem solche im Internet geschlossenen Reiseverträge neu, bei denen verschiedene Beförderungs- und Unterbringungsleistungen mit einem Gesamtpreis zusammengefasst werden. Solche Angebote heißen Pauschalreisen oder „verbundene Reisen“.

„Reisende werden umfassend über Rechte aufgeklärt“

Ein Beispiel: Man bucht mittels einer Online-Seite einen Flug und nimmt bei dieser Gelegenheit gleich noch einen Mietwagen dazu. Am Urlaubsort angekommen, stellt man allerdings fest, dass das Auto nicht vorhanden, kaputt, oder teurer ist als bestellt. Wer ist dann für den Schadenersatz verantwortlich? Laut neuer Richtlinie können die Verbraucher in bestimmten Fällen künftig den Betreiber der Internet-Seite in Regress nehmen, auf der der Flug gebucht wurde.

„Wir führen unabdingbare Vorschriften für mehr Rechtssicherheit und Verbraucherschutz in der Tourismusbranche ein“, sagte Birgit Collin-Langen, CDU-Abgeordnete im Europäischen Parlament und Berichterstatterin ihrer Fraktion für das Thema. „Reisende werden zukünftig auch umfassender und besser über ihre Rechte aufgeklärt.“

Enge Grenzen für Preisüberschreitungen

Eine weitere Verbesserung für Verbraucher besteht darin, dass der tatsächliche Preis der Pauschalreise nur acht Prozent über der Summe liegen darf, die im Vertrag vereinbart wurde. Ist es mehr, haben die Kunden neuerdings ein europaweit geregeltes Rücktrittsrecht. Dieses soll dazu dienen, unvorhergesehene Preissteigerungen zu unterbinden, gegen die man sich bisher nur schwer wehren kann.

Weiterhin müssen die Reiseveranstalter für angemessene Unterbringung sorgen, wenn man das ursprünglich gebuchte Hotel nicht nutzen kann. Ein Beispiel: Kuba trifft ein Hurrikan, und die Urlaubsgäste sind gezwungen, in einem anderen Resort Unterschlupf zu suchen oder die Rückreise zum Flughafen nach Havanna anzutreten. In solchen Fällen haben die Reiseveranstalter künftig die Pflicht, mindestens drei Hotelübernachtungen auf demselben Standard wie den ursprünglich gebuchten zu finanzieren. Bisher mussten sie nur die Hälfte der zusätzlichen Kosten während der ersten drei Tage übernehmen.