Berlin. Die Verhandlungen um Entschädigungen nach dem Germanwings-Unglück verlagern sich in die USA. Die Fronten in Deutschland sind verhärtet.
Weil in Deutschland momentan keine Einigung zwischen der Fluglinie Germanwings und den Hinterbliebenen des Germanwings-Unglücks abzusehen ist, erhoffen sich vor allem Opferanwälte eine Klärung in den USA.
Der Berliner Anwalt Elmar Giemulla vertritt nach eigenen Angaben 39 Familien von Opfern des Flugzeugabsturzes, der sich am 24. März in den französischen Alpen ereignet hatte. Der Co-Pilot der Maschine, Andreas Lubitz, hatte nach Überzeugung der Ermittler die Maschine bewusst gegen eine Felswand gesteuert. Dabei kamen 150 Menschen ums Leben.
Es geht nicht um Millionenzahlungen
Wie Giemulla unserer Redaktion sagte, gehe es in den Verhandlungen in den USA nicht darum „mit aller Gewalt Millionenentschädigungen“ zu erzielen. Viel mehr sei hier eher eine Einigung möglich, denn in den USA verhandelten Anwälte der Germanwings-Versicherung mit von den Opfern beauftragten Anwälten. Da beide Anwaltsseiten sich seit Jahren mit ähnlichen Fällen beschäftigten, hofft Giemulla auf eine schnelle Einigung.
Das Unternehmen Lufthansa, als Mutterkonzern von Germanwings, hatte den Hinterbliebenen für jedes Opfer 25.000 Euro Entschädigung angeboten. Weitere Hinterbliebene wie Geschwister sollten mit jeweils 10.000 Euro entschädigt werden. Für Opferanwalt Giemulla war dies nicht angemessen. Der Vater eines Opfers hatte nach einem Unfall vor Jahren ein Auge verloren und deshalb 50.000 Euro Schmerzensgeld erhalten; dass er nun für den Verlust seines Kindes die Hälfte dieser Summe erhalten solle, sei nicht vermittelbar.
Fluglinien verzichten auf Bürokratie
Giemulla räumte gegenüber unserer Redaktion aber auch ein, dass sich Lufthansa und Germanwings in anderen Punkten bereits auf die Hinterbliebenen zubewegt hätten. So müssten Geschwister der Opfer, die noch im Haushalt der Eltern und der verstorbenen Geschwister leben, kein ärztliches Attest mehr einholen. Zuvor mussten sie dadurch nachweisen, dass sie unter dem Verlust der Schwester oder des Bruder leiden.
Dass es Giemulla nicht um Geld geht, begründet er auch damit, dass sehr hohe Entschädigungszahlungen nicht immer zweckdienlich seien. „Es ist keinem damit geholfen, dass er durch die hohe Entschädigungszahlung quasi zum Prominenten wird, der beim Bäcker auf seinen Reichtum angesprochen wird“, so der Anwalt.