Dortmund. Die Stadt sieht die Gefahr, dass sich an anderen Standorten ein Straßenstrich ähnlich negativ entwickeln würde wie bis 2011 in der Nordstadt.

Prostitution auf dem Straßenstrich in Dortmund bleibt verboten. Eine entsprechende Entscheidung der Stadtverwaltung und der Bezirksregierung Arnsberg hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Dienstag bestätigt. Damit kassierte der 5. Senat des Gerichts die Entscheidung der Vorinstanz (Az.: 5 A 1188/13).

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte ein räumlich begrenztes Verbot des Straßenstrichs in der Dortmunder Nordstadt aus Gründen des Jugendschutzes zwar gebilligt, eine Ausweitung auf das gesamte Gebiet Dortmunds aber abgelehnt. Die Stadt sieht jedoch die Gefahr, dass sich auch an anderen Standorten ein Straßenstrich ähnlich negativ entwickeln würde wie bis 2011 der dann geschlossene Standort. Diese Prognose sei nicht zu beanstanden, urteilte jetzt das Oberverwaltungsgericht.