In einem Wiederaufnahmeverfahren soll geklärt werden, ob der Umgang der bayerische Justiz mit Mollath rechtmäßig war. Auch alte Vorwürfe seiner Ex-Frau werden thematisiert. Der Hamburger Rechtsanwalt Gerhard Strate vertritt ihn.

Regensburg. Knapp ein Jahr nach seiner Entlassung aus der Psychiatrie steht am nächsten Montag Gustl Mollath erneut vor Gericht. In dem Wiederaufnahmeverfahren vor dem Landgericht Regensburg muss er sich wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung verantworten. In einem ersten Verfahren hatte ein Gericht Mollath wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen und ihn in die Psychiatrie eingewiesen. Dort verbrachte er gegen seinen Willen sieben Jahre. Der Fall hatte die Menschen in Deutschland tief berührt und eine Debatte über die Unterbringung in psychiatrischen Krankenhäusern ausgelöst.

Laut Anklage soll Mollath 2001 seine damalige Ehefrau massiv körperlich misshandelt haben. Später soll er sie in der Wohnung für eineinhalb Stunden eingesperrt haben. Zudem soll er zwei Jahre später Dutzende Autoreifen zerstochen haben. Er habe sich an Menschen rächen wollen, die an der Scheidung von seiner Frau beteiligt waren oder sich anderweitig gegen ihn gewandt hatten.

Im ersten Verfahren hatte das Landgericht Nürnberg-Fürth 2006 festgestellt, dass Mollath seine inzwischen von ihm geschiedene Frau misshandelt und die Autoreifen zerstochen hatte. Weil Gutachter ihn wegen angeblicher Wahnvorstellungen als gemeingefährlich einstuften, sprach ihn das Gericht frei und wies ihn in die Psychiatrie ein.

Freispruch ist weiter rechtskräftig

Der Freispruch von damals ist rechtskräftig, bei einem Wiederaufnahmeverfahren darf der Angeklagte nicht schlechter gestellt werden. Daher geht es für Mollaths Rechtsanwalt Gerhard Strate aus Hamburg nur um die Kriterien der Unterbringung in die Psychiatrie und um die Frage, ob sein Mandant nach wie vor gefährlich für die Allgemeinheit ist und neue Straftaten zu erwarten sind. Zudem will das Gericht aufklären, wie die bayerische Justiz mit Mollath umgegangen ist.

Zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus forderte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) am Sonntag: „Unverhältnismäßige Unterbringungen müssen besser als bisher vermieden werden.“ Voraussetzungen wie auch Grenzen der Unterbringung seien deutlicher zu fassen. Bis zum Herbst solle eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe Vorschläge erarbeiten. Ziel sei es, „unverhältnismäßig lange Unterbringungen“ zu vermeiden.

Ex-Frau tritt als Nebenklägerin auf

Zum Prozessauftakt haben die direkt an dem Verfahren Beteiligten Gelegenheit zur Aussage. Ob die Ex-Frau Mollaths erscheinen wird, ist noch unklar. Sie tritt als Nebenklägerin in dem Verfahren auf. Auch eine Stellungnahme des 57 Jahre alten Mollath ist nach Angaben seines Verteidigers noch offen. Es sei aber möglich, dass er sich zunächst nicht zur Sache äußern werde, sagte Rechtsanwalt Strate.

Das Landgericht Regensburg hat für den Prozess 17 Verhandlungstage angesetzt und 44 Zeugen geladen. Darunter sind auch zahlreiche Richter, Staatsanwälte und Gutachter aus vorherigen Prozessen und Ermittlungsverfahren.