Die Trauer ist groß, und nichts liegt ferner, als sich jetzt mit Formalitäten zu beschäftigen. Doch was müssen Hinterbliebene erledigen, wenn ein geliebter Mensch stirbt?Die Trauer

Was muss ich zuerst tun, wenn sich ein Sterbefall zu Hause ereignet? Man sollte „zeitnah“ versuchen, den Arzt zu erreichen. So formuliert es Rolf Matthießen, Vorsitzender des Bestatterverbandes in Hamburg (www.bestatterverband-hamburg.de). „Nachts ist es mitunter schwierig, jemanden zu erreichen. Ist dies tatsächlich nicht möglich, sollte man es gleich morgens versuchen, wenn die Praxis wieder geöffnet ist.“ Grundsätzlich sei es zu empfehlen, den Hausarzt zu konsultieren, da dieser den Verstorbenen im Idealfall zu Lebzeiten betreut hat, gegebenenfalls auch das Krankheitsbild kennt und somit die Todesursache einschätzen kann.

Der Arzt stellt auch die ärztliche Sterbefallbescheinigung aus (Totenschein). Darin finden sich Informationen wie Ort und Zeitpunkt des Todes, Art des Todes, Angaben über durchgeführte Reanimationsvorhaben oder über übertragbare Krankheiten. „Der Arzt hat die Todesbescheinigung, nachdem er den Innenteil verschlossen hat, unverzüglich demjenigen auszuhändigen, der nach dem Personenstandsgesetz zur Anzeige des Todes verpflichtet ist. Dieser hat sie dem Standesbeamten einzureichen, der die Eintragung in das Sterbebuch auf der Todesbescheinigung vermerkt und diese der zuständigen Behörde für Zwecke des Gesundheitswesens übersendet.“ So regelt es das „Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen“. Bestattungsrecht ist in Deutschland Sache der Bundesländer. Gemäß Hamburger Bestattungsgesetz gilt auch, dass die verstorbene Person innerhalb von 36 Stunden überführt werden muss.

Wenn nach einem geeigneten Beerdigungsinstitut gesucht wird, kommt es nicht selten vor, dass Freunde oder Nachbarn um Rat gefragt werden. Immer größere Bedeutung erlangt auch die Präsenz einer Firma im Internet, wenn eine Familie nach einem passenden Institut sucht (Suche etwa unter: www.bestattungen.de). Manche entscheiden sich sogar dafür, alles Nötige im Rahmen einer „Online Bestattung“ zu regeln. Für die Erledigung von Formalitäten und ganz praktischen Angelegenheiten wie Haushaltsauflösungen kann man sich ebenfalls professionelle Hilfe holen, ein Ansprechpartner in Hamburg wäre zum Beispiel der „Trauerfall-Lotse“ (www.trauerfall-lotse.de).

Mit welchen Kosten muss ich rechnen und wer muss bezahlen?

Natürlich kann es auch bei einer Bestattung Sinn machen, Preise zu vergleichen. Dabei hilft zum Beispiel die Seite www.bestattungen.de der Hamburger Gesellschaft für Bestattung und Vorsorge (GBV). Grundsätzlich kann man unterscheiden zwischen den Kosten, die für die Eigenleistungen des Bestatters entstehen, und den Fremdkosten, wie Friedhofsgebühren oder Gebühren für ein Krematorium. Abgerechnet werden jedoch auch die Fremdkosten meist über den Bestatter. „Mit 3000 bis 5000 Euro sollte man schon rechnen“, sagt Rolf Matthießen vom Hamburger Bestatterverband. Einkalkuliert werden muss natürlich auch die spätere Grabpflege. Wer diese Art von Verpflichtung vermeiden will, entscheidet sich für eine anonyme Grabstätte oder sogenannte Kolumbarien (oberirdisches Bauwerk zu Aufbewahrung von Urnen). Laut Stiftung Warentest kostet eine Bestattung in Deutschland durchschnittlich sogar 6000 Euro.

Man unterscheidet übrigens die „Bestattungspflicht“ von der „Kostentragungspflicht“. Bestattungspflichtig sind nach dem Hamburger Bestattungsgesetz die nächsten Angehörigen. Verpflichtet, die Kosten zu tragen, sind die Erben des Verstorbenen. Die Personen müssen demnach nicht identisch sein.

Welche Friedhöfe und welche Art der Bestattung bzw. Grabstelle gibt es?

Hamburg verfügt über insgesamt 53 Friedhöfe. Zu den staatlichen gehören elf bezirkliche Friedhöfe, zu den kirchlichen 38 Friedhöfe. Daneben existiert die Hamburger Friedhöfe, Anstalt des Öffentlichen Rechts, welche die Parkfriedhöfe Ohlsdorf und Öjendorf sowie die Waldfriedhöfe Volksdorf und Wohldorf verwaltet. Auf den staatlichen Friedhöfen kann sich unabhängig von Herkunft und Konfession jeder bestatten lassen. Dies gilt auch für die Friedhöfe der Hamburger Friedhöfe. „Bereits zu der Gründung des Ohlsdorfer Friedhofs konnten Verstorbene aller Konfessionen beigesetzt werden“, sagt Sprecher Lutz Rehkopf. „Die Kapellen und Feierhallen sind daher konfessionsneutral gestaltet.“ Doch auch auf den kirchlichen Friedhöfen ist man oft nicht mehr ganz so streng, was Gemeinde- oder Religionszugehörigkeit betrifft.

Natürlich hängen die Kosten für eine Beerdigung auch davon ab, welche Art der Bestattung bzw. Grabstelle ich wähle. Für die staatlichen Friedhöfe in Hamburg gilt eine im Grundsatz einheitliche Gebührenordnung. Die Friedhofssatzung unterscheidet nach drei Kriterien. Einmal geht es um die Anzahl der Grabstellen, d.h. darum, ob es sich um ein Einzel- oder Familiengrab handelt. Ferner ist die Art der Bestattungsform (Erd-, Urnengräber u.a.) relevant. Unter „Art des Bestattungsziels“ versteht man etwa die Entscheidung für ein Wahl- oder Reihengrab. Bei einem Reihengrab haben die Angehörigen keine Möglichkeit, über die Lage oder die Größe zu bestimmen.

Informationen über alternative Bestattungsformen finden Sie ebenso auf www.abendblatt.de/ratgeber/leben-in-hamburg wie wertvolle Anlaufstellen für die individuelle Trauerarbeit