Bayern-Präsident Uli Hoeneß muss ab März 2014 vor Gericht und zeigt sich darüber „überrascht“. Trotz der Steueraffäre soll er im Amt bleiben.

München. Es wird ernst für Uli Hoeneß. Die Wirtschaftsstrafkammer des Oberlandesgerichts München II hat die Anklage der Staatsanwaltschaft München II gegen den Präsidenten und Aufsichtsratsvorsitzenden des FC Bayern wegen Steuerhinterziehung zur Hauptverhandlung zugelassen. Der Prozess beginnt am 10. März 2014, teilte die Behörde mit. Zunächst sind vier Verhandlungstage angesetzt, die Vernehmung von vier Zeugen ist vorgesehen. „Einzelheiten zum Anklagevorwurf können aufgrund der besonderen Geheimhaltungspflichten in Steuerstrafverfahren vor der Verlesung des Anklagesatzes in öffentlicher Sitzung nicht mitgeteilt werden“, sagte eine Sprecherin. Pikant: Am 11. und 12. März wird in der Champions League das Achtelfinale ausgetragen.

Hoeneß wird Einkommenssteuerhinterziehung vorgeworfen. Der 61-Jährige hatte im Januar bei den Finanzbehörden Selbstanzeige gestellt und zugegeben, Kapitalerträge auf einem Depotkonto bei einer Züricher Bank nicht versteuert zu haben. Dort hatte er seine Erträge aus Aktien- und Devisengeschäften gelagert. Die erste Selbstanzeige soll allerdings nicht vollständig gewesen sein, weswegen Hoeneß eine zweite einreichte. Zu diesem Zeitpunkt allerdings ermittelte die Staatsanwaltschaft bereits. Wie viel Geld Hoeneß insgesamt in der Schweiz deponiert hatte, ist noch unklar, angeblich geht es um 3,2 Millionen Euro.

Hoeneß hat die Entscheidung des Gerichts mit Befremden zur Kenntnis genommen: „Ich bin sehr überrascht, dass unsere Selbstanzeige vom 17. Januar von den Behörden nicht für wirksam erklärt worden ist. Ich werde nun mit den Anwälten sehr hart daran arbeiten, dass unsere Argumente das Gericht überzeugen“, sagte er am Montag in Tschechien, wo der FC Bayern am heutigen Dienstagabend in der Champions League gegen Viktoria Pilsen spielt.

Er habe die Fehler als Privatmann gemacht, sagte Hoeneß: „Ich glaube nicht, dass meine Arbeit als Präsident des FC Bayern darunter gelitten hat.“ Diese Auffassung teilt auch der Aufsichtsrat, dessen Vorsitzender er ist. Das Gremium sprach ihm erneut das Vertrauen aus. „Das überrascht mich nicht“, sagte Hoeneß, „der Aufsichtsrat, der Verwaltungsrat und die Fans haben mir von Anfang an den Rücken gestärkt. Das hat mir und meiner Familie sehr geholfen.“ Im März hatte die Staatsanwaltschaft das Privathaus sowie Büroräume von Hoeneß untersucht und Haftbefehl erlassen. Dieser wurde gegen Zahlung einer Kaution in Millionenhöhe außer Kraft gesetzt.

Gericht muss Umgang mit Prominenz finden

„Sollte der Betrag hinterzogener Steuern die Eine-Million-Euro-Grenze tatsächlich überschreiten, ist es aus strafrechtlicher Sicht spannend, ob das Landgericht München sich – etwa wegen der besonderen Publizität des Rechtsstreits – sklavisch an die Vorgabe des Bundesgerichtshofs hält, der in diesen Fällen eine Bewährungsstrafe ausschließen will. Oder ob es sich von dieser zweifelhaften Rechtsprechung löst“, sagte Oliver Sahan, Strafverteidiger in der Kanzlei Roxin. Für Sahan ist weniger die Prominenz des Angeklagten wichtig, „sondern vielmehr der Umgang aller Prozessbeteiligten mit der enormen gesamtgesellschaftlichen Aufmerksamkeit“. Es werde interessant sein zu beobachten, „wie das Gericht hiermit umgeht und ob es die Chance nutzt, einer Vorführung, die sich scheinbar viele wünschen, besonnen entgegenzutreten“.

Bundeskanzlerin Angela Merkel wollte am Montag die aktuelle Entwicklung im Fall Uli Hoeneß nicht kommentieren. Ende April hatte sie sich vom Bayern-Präsidenten „enttäuscht“ gezeigt, wie sie seinerzeit durch ihren Sprecher Steffen Seibert übermitteln ließ. Unter Verweis auf die damalige Einschätzung sagte Seibert am Montag in Berlin: „Dem ist heute nichts hinzuzufügen. Das sind rechtsstaatliche Abläufe, die wir hier nicht mit Gefühlen zu kommentieren haben.“

Bayern-Ehrenpräsident Franz Beckenbauer schlug sich auf Hoeneß’ Seite: „Ich denke, wir sollten niemanden verurteilen, der mal einen Fehler gemacht hat. Selbst die katholische Kirche gewährt eine zweite Chance.“ Er betonte, dass mit der Zulassung der Anklage keine strafrechtliche Schuld von Hoeneß festgestellt worden sei: „Der Prozess ist auch die Chance, alles offenzulegen und zu beweisen, dass es wirklich ein Fehler war.“

Hoeneß weiter im Aufsichtsrat

In einer Erklärung betonte der Aufsichtsrat des FC Bayern, dass Hoeneß „das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden trotz der nun erfolgten Eröffnung des Hauptverfahrens weiter ausüben soll“. Zuvor hatte das Gremium ein Rechtsgutachten eingeholt. Das komme zu dem Ergebnis, dass „es im Rahmen des den Mitgliedern des Aufsichtsrats zustehenden Ermessens liegt, Hoeneß keinen Amtsverzicht nahezulegen“. Dass die im Bayern-Aufsichtsrat vertretenen Vorstände deutscher Großunternehmen wie Adidas-Chef Herbert Hainer oder Volkswagen-Vorstand Martin Winterkorn für eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Hoeneß sorgen müssten, sei falsch: Eine solche Verpflichtung gebe es selbst in börsennotierten Aktiengesellschaften nicht.

Die Entscheidung des Aufsichtsrats wird von Experten kritisiert. „Wer erst ein Gutachten bemühen muss, um eine Werteentscheidung formaljuristisch zu rechtfertigen, der zeigt, wie groß die Zweifel sind“, sagte Sylvia Schenk von Transparency International. Das Gutachten befreie die Aufsichtsräte nicht von der moralischen Verantwortung: „Die Frage ist: Braucht es an der Spitze eines Vereins wie des FC Bayern München einen Menschen, der glaubwürdig für Fairness und Regeleinhaltung steht?“