Der Prozess gegen den Präsidenten des FC Bayern soll am 10. März beginnen. Beim Rekordmeister bleibt er weiter im Amt.

München. Uli Hoeneß blies kurz die Backen auf – dann stellte er sich am Hotel „Golden Fish“ in Pilsen den wartenden Journalisten. Sichtlich angefasst musste er die Nachricht kommentieren, dass die Anklage gegen ihn wegen Steuerhinterziehung vom Landgericht München II „unverändert“ zugelassen worden sei.

„Ich bin überrascht, dass unsere Selbstanzeige von den Behörden bis heute nicht als wirksam erachtet wird. Wir werden in den nächsten Monaten bis zum Prozess im März alles tun, um das Gericht von unseren Argumenten zu überzeugen“, sagte der Präsident des deutschen Fußball-Rekordmeisters FC Bayern München am Montag nach der Ankunft in Tschechien.

Angesichts der brisanten Meldungen aus der Heimat trat das anstehende Champions-League-Spiel des Triplesiegers am Dienstag bei Viktoria Pilsen vorerst in den Hintergrund. Mittelfeldchef Bastian Schweinsteiger bemühte sich demonstrativ um Normalität: „Wir können uns ungestört auf das Spiel vorbereiten. Das hat nichts mit dem Fußball zu tun“, sagte er. „Wir tun ihm den größten Gefallen, wenn wir die Spiele gewinnen und Erfolg haben.“

Unterstützung erhielt Hoeneß erneut vom Bayern-Aufsichtsrat. Trotz des anstehenden Prozesses solle er Aufsichtsratschef bleiben, hieß es in einer Mitteilung. Das Gremium sei „einvernehmlich der Meinung, dass Uli Hoeneß das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden der FC Bayern München AG trotz der nun erfolgten Eröffnung des Hauptverfahrens weiter ausüben soll.“

„Das ist keine Überraschung“, sagte Hoeneß. „Aufsichtsrat, der Verwaltungsbeirat und die Fans haben mir von Anfang an den Rücken gestärkt. Das hat mir und meiner Familie natürlich in den letzten schwierigen Monaten natürlich extrem geholfen.“

Nachdem die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München II die Anklage gegen den 61-Jährigen zugelassen und für den kommenden März vier Verhandlungstage angesetzt hat, wird es für den Bayern-Patriarch noch ungemütlicher. Bundeskanzlerin Angela Merkel, die sich nach Bekanntwerden der Affäre im April „enttäuscht“ vom Bayern-Präsidenten gezeigt hatte, wollte sich zur neuen Entwicklung nicht äußern. „Das sind rechtsstaatliche Abläufe, die wir hier nicht mit Gefühlen zu kommentieren haben“, erklärte Regierungssprecher Steffen Seibert kühl. „Der Rechtsstaat nimmt seinen Lauf.“

Dabei hatte Hoeneß, der die Affäre mit seiner Selbstanzeige im vergangenen Januar beim Finanzamt selbst ins Rollen gebracht hatte, wohl bis zuletzt gehofft, einem Prozess entkommen zu können. Noch Ende Juli hatte er sich mit Blick auf seine schwierige Steuer-Causa optimistisch gezeigt. „Ich bin zuversichtlich, dass es eine gute Lösung gibt.“ Er hatte bestimmt keinen Prozess gemeint.

Der Planung des Gerichts zufolge muss Hoeneß vom 10. März an auf der Anklagebank Platz nehmen. Bisher sind vier Verhandlungstermine angesetzt, auch die Vernehmung von vier Zeugen ist vorgesehen. Die Staatsanwaltschaft München II hatte Ende Juli Anklage gegen den Vereinschef erhoben.

Am vergangenen Donnerstag habe die zuständige Kammer per Beschluss die Anklage dann zur Hauptverhandlung zugelassen, teilte Gerichtssprecherin Andrea Titz mit. Details zum Anklagevorwurf könnten „aufgrund der besonderen Geheimhaltungspflichten in Steuerstrafverfahren“ bis zur Verlesung des Anklagesatzes in öffentlicher Sitzung nicht mitgeteilt werden.

Mit der Zulassung der Anklage erreicht die Steueraffäre einen neuen Höhepunkt. Im April waren die Ermittlungen der Münchner Staatsanwaltschaft wegen Steuerhinterziehung öffentlich geworden. Hoeneß hatte sich im Januar beim Finanzamt angezeigt – kurz nachdem ein deutsch-schweizerisches Abkommen über eine Altfalllösung für Steuerflüchtlinge gescheitert war.

Im Zuge der monatelangen Ermittlungen wurde auch das Haus des Bayern-Präsidenten am Tegernsee durchsucht. Gegen Hoeneß wurde sogar ein Haftbefehl erwirkt, gegen Kaution blieb der Vereinschef aber auf freiem Fuß. Nach Bekanntwerden der Affäre gab sich Hoeneß öffentlich reumütig. „Ich habe Riesenmist gebaut, aber ich bin kein schlechter Mensch“, sagte er einmal in einem Interview.

Hoeneß war am Montag mit dem Team von Trainer Pep Guardiola zum Königsklassen-Spiel in Pilsen aufgebrochen. Dort gab er sich nach den „letzten schwierigen Monaten“ erneut kämpferisch. „Wir müssen uns jetzt mit dieser Situation auseinandersetzen und uns auf den Prozess vorbereiten.“ Verbindungen seines Steuerfalls zum FC Bayern hatte der Vereinspräsident übrigens stets kategorisch ausgeschlossen. Sein Schweizer Konto sei „ganz allein Uli Hoeneß“ gewesen, beteuerte er.

Franz Beckenbauer warnte vor einer gesellschaftlichen Ächtung von Steuersünder Hoeneß. „Ich denke, wir sollten niemanden verurteilen, der mal einen Fehler gemacht hat. Selbst die katholische Kirche gewährt eine zweite Chance“, sagte der Bayern-Ehrenpräsident. In dem Prozess sieht Beckenbauer für Hoeneß aber auch die Chance, „alles offenzulegen und zu beweisen, es war wirklich ein Fehler“.

Die Stellungnahme des Aufsichtsrats der FC Bayern München AG im Wortlaut:

„Der Aufsichtsrat der FC Bayern München AG ist einvernehmlich der Meinung, dass Uli Hoeneß das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden der FC Bayern München AG trotz der nun erfolgten Eröffnung des Hauptverfahrens weiter ausüben soll. Der Aufsichtsrat hat zur Vorbereitung seiner Entscheidung ein Rechtsgutachten über die Pflichtenlage des Aufsichtsrats im Steuerfall Uli Hoeneß eingeholt.

Das Gutachten des Gesellschaftsrechtlers Professor Gerd Krieger (Kanzlei Hengeler Mueller, Düsseldorf) und des Strafrechtsexperten Dr. Sven Thomas (Kanzlei TDWE Düsseldorf) kommt zu dem Ergebnis, dass es im Rahmen des den Mitgliedern des Aufsichtsrats zustehenden Ermessens liegt, Herrn Hoeneß keinen Amtsverzicht nahezulegen, sondern ihm das Vertrauen für die Fortführung seines Amtes auszusprechen.

Professor Krieger und Dr. Thomas führen aus, dass die Aufsichtsratsmitglieder der FC Bayern München AG bei ihrer Entscheidung ausschließlich den Interessen dieser Gesellschaft verpflichtet sind und ihr Handeln danach zu bestimmen haben, wie sie dem Wohl der FC Bayern München AG am besten dienen.

Die für den Aufsichtsrat maßgeblichen Gesichtspunkte, dass sich Uli Hoeneß über 30 Jahre lang hervorragende Verdienste um den FC Bayern München erworben habe, dass er für den FC Bayern München eine wichtige Führungspersönlichkeit sei und dass er nach dem Ergebnis zweier vom FC Bayern München in Auftrag gegebener öffentlicher Umfragen von einer überwältigenden Mehrheit der Mitglieder des FC Bayerns München eV unterstützt werde, seien sachgerechte Gesichtspunkte, die ohne Zweifel geeignet seien, die getroffene Entscheidung zu stützen.

Demgegenüber kenne das Gesetz für Mitglieder des Aufsichtsrats kein Amtsverbot wegen einer strafrechtlichen Verurteilung. Vielmehr gebe es hinreichend Beispiele für Fälle, in denen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder selbst börsennotierter Gesellschaften ihr Mandant behalten haben, obwohl ihnen der Vorwurf gemacht wurde, in anderen Lebensbereichen strafrechtliche Pflichten verletzt zu haben.

Auch die Vorstellung, die im Aufsichtsrat der FC Bayern München AG vertretenen Vorstandsmitglieder von deutschen Groß-Unternehmen müssten dafür sorgen, dass die FC Bayern München AG eine “zero tolerance„-Politik gegenüber Herrn Hoeneß verfolge, sei fehlerhaft. Eine solche Verpflichtung gebe es selbst in börsennotierten Aktiengesellschaften nicht, und schon gar nicht gebe es sie im Hinblick auf Pflichtverletzungen im Privatbereich.“