Der Limburger Gottesmann Franz-Peter Tebartz-van Elst verteidigt Kostenexplosion bei seinen Bauprojekten. Die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn wegen falscher eidesstattlicher Versicherung.

Hamburg/Berlin. Es geht um luxuriöse Badewannen, Erste-Klasse-Flüge und die gigantische Kostenexplosion beim Bau eines Bischofssitzes. Und das alles in einer Zeit, da der neue Papst Franziskus der katholischen Kirche Sparsamkeit und Demut verordnet hat. Und nun bestätigt auch die Hamburger Staatsanwaltschaft, dass sie gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst einen Strafbefehl wegen falscher eidesstattlicher Erklärung in zwei Fällen beantragt hat.

Aber der umstrittene Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst hat sich erstmals nach dem Bekanntwerden der Zahlen zu den hohen Baukosten von rund 31 Millionen Euro für das Diözesanzentrum und bischöfliche Haus geäußert.

Der „Bild“-Zeitung sagte Tebartz-van Elst: „Bei der Zahl erschrickt man, das verstehe ich. Aber dahinter stehen zehn einzelne Bauprojekte. Man muss viele Details kennen, etwa die Auflagen des Denkmalschutzes. Wir haben ein Diözesanes Zentrum auf nachhaltige Weise gebaut, sodass es auch noch kommenden Generationen zur Verfügung stehen wird.“

Den Vorwurf, es handle sich um einen „Protzbau“ wies der Bischof zurück. Dass dem nicht so sei, „davon kann sich ja jeder selbst überzeugen. Wir bieten monatlich Führungen durch das Haus an. Wer mich kennt, weiß, dass ich keinen pompösen Lebensstil brauche.“

Auch von Verschwendung könne nicht die Rede sein, betonte Tebartz-van Elst. Er halte sich an die Vereinbarung mit Kardinal Giovanni Lajolo, der im Auftrag des Papstes die Angelegenheiten untersucht habe, und überlasse alle Unterlagen einer Prüfkommission der Bischofskonferenz: „Das Ergebnis dieser Überprüfung sollte man abwarten, bevor man den Stab über mich bricht.“

Die Verantwortung für die immer weiter gestiegenen Kosten weist der Bischof nicht zuletzt dem Vermögensverwaltungsrat des Bistums zu: Dieser begleite seit der Inkraftsetzung der Satzung des Bischöflichen Stuhls im Frühjahr 2011 das Bauprojekt auf dem Limburger Domberg. Laut Satzung würden alle Beschlüsse des Vermögensverwaltungsrates erst durch die schriftliche Zustimmung des Bischofs wirksam, so Tebartz-van Elst: „Aber ich will die Verantwortung nicht auf andere schieben. Als Bischof trage auch ich die Verantwortung.“

Zudem fühlt sich der Bischof in der Öffentlichkeit falsch dargestellt und gibt den Medien eine Mitschuld an den Skandalmeldungen über sein Bistum: „Viele Gläubige wissen sehr wohl zu unterscheiden zwischen den Fehlern, die tatsächlich gemacht wurden, und dem, was in den Medien daraus wird. Am Wochenende will ich mich in einem Brief an die Gläubigen des Bistums wenden und manches klarstellen.“

Das Bistum hatte am Montagabend die Bau- und Sanierungskosten für das Diözesane Zentrum St. Nikolaus, das als Wohn- und Amtssitz des Bischofs sowie als Begegnungsstätte dient, erneut nach oben korrigiert. Die Verantwortlichen sprechen nun von rund 31 Millionen Euro. Bei Baubeginn im Jahr 2010 waren 5,5 Millionen Euro veranschlagt worden.

Der Bischof habe die Kostensteigerungen auf 31 Millionen Euro zum Teil selbst verursacht, sagte der Sprecher des Vermögensverwaltungsrates, Jochen Riebel, in mehreren Interviews. „Ich kann es mir nur so erklären, dass der Bischof von Limburg entweder ein raffinierter Betrüger oder krank ist“, sagte Riebel, der frühere Leiter der hessischen Staatskanzlei, der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.

Zudem ermittelt nach einem Bericht des „Kölner Stadt-Anzeigers“ die Hamburger Staatsanwaltschaft gegen Tebartz-van Elst. Dabei geht es um die Aussagen über einen teuren Flug nach Indien – im Raum steht der Vorwurf einer falschen Versicherung an Eides statt.

Im Kern geht es um die Berichterstattung des „Spiegel“ über einen Indien-Flug des Bischofs und seines Generalvikars Franz Kaspar in der Ersten Klasse im vergangenen Jahr. Nach Angaben des Bistums Limburg hatte der Generalvikar vor allem aus seinen Bonusmeilen ein Upgrade in die Erste Klasse finanziert.

In einer eidesstattlichen Versicherung vor dem Hamburger Landgericht bestritt der Bischof, gegenüber einem „Spiegel“-Redakteur bei einer Begegnung mit diesem auf dem Limburger Domberg den Erste-Klasse-Flug geleugnet zu haben. In einem Videomitschnitt antwortet der Bischof auf den Vorhalt des Redakteurs „Aber Sie sind doch Erster Klasse geflogen“ mit: „Business-Class sind wir geflogen“. In der Folge erstatteten drei Privatpersonen Strafanzeige.

Der Kirchenrechtler Thomas Schüller forderte den Papst auf, eine Amtsenthebung gegen Tebartz-van Elst einzuleiten. „Der Bischof wird vermutlich an seinem Stuhl kleben, da gibt es nur noch einen Weg: die Amtsenthebung durch den Papst. Das ist eindeutig“, sagte der Münsteraner Professor dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.