Wegen Nennung des Namens darf das neue Kachelmann-Buch nicht weiter verbreitet werden, trotzdem will er am Freitag auf der Buchmesse werben.

München. Wettermoderator Jörg Kachelmann läutet die nächste Runde in der Schlammschlacht mit seiner Ex-Geliebten Claudia D. ein. Nach Veröffentlichung seines Abrechnungs-Buches „Recht und Gerechtigkeit“ griff der 54-Jährige die Frau auch in einem Radiointerview an und bezeichnete sie als „Kriminelle“. Claudia D. hatte über ihren Anwalt durchgesetzt, dass das Buch nicht weiter an die Läden verteilt werden darf. Kachelmann und seine Frau Miriam als Co-Autorin nennen darin den vollen Namen von Claudia D. Sie war vergangenes Jahr gegen Kachelmann vor Gericht gezogen, weil sie ihm Vergewaltigung vorwarf. Die Richter sprachen ihn jedoch aus Mangel an beweisen frei.

Das Buch lag am Donnerstag vorerst weiter in den Regalen des Buchhandels. Die Nachfrage nannte der Heyne Verlag „erfreulich“. Der Sprecher des Landgerichts Mannheim, Joachim Bock, sagte, dass die schon ausgelieferten Bücher aufgrund der einstweiligen Verfügung nicht zurückgerufen werden müssten. „Das können wir leider nicht verhindern“, sagte eine Anwältin der Kanzlei Zipper & Collegen, die Claudia D. vertritt.

Laut dem Beschluss des Mannheimer Landgerichts vom Mittwoch darf das Buch nun nicht weiter ausgeliefert werden, sofern Claudia D. mit vollem Namen genannt wird. Die Kammer sah durch die Nennung das Persönlichkeitsrecht der Frau verletzt und setzte bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro fest.

Nach Angaben des Heyne Verlags erfolgte die Namensnennung „nach reiflicher Abwägung und sorgfältiger rechtlicher Überprüfung“. Die Frau, die Kachelmann Vergewaltigung vorwarf, habe ihre Anonymität im Juni 2011 mit einem Interview in der Zeitschrift „Bunte“ preisgegeben. Zudem habe das Landgericht Mannheim habe den vollen Namen in einer Pressemitteilung genannt. Damit sei Claudia D. juristisch zu einer relativen Person der Zeitgeschichte geworden und müsse dulden, dass ihr Name im Zusammenhang mit dem Fall genannt wird. Gegen den Beschluss kann der Verlag Beschwerde einlegen.

Zur Nennung des vollen Namens sagte der Medienrechtler Holger Weimann hingegen: „Es ist ziemlich klar, dass das nicht geht.“ Der Behauptung des Verlages, Claudia D. sei mit dem Abdruck ihres Bildes zur Person der Zeitgeschichte geworden, widersprach Weimann: „Man wird nicht zum Freiwild, indem man in eine Bildveröffentlichung in der ’Bunten’ einwilligt.“ Claudia D. hätte dem Verlag eine Einwilligung geben müssen, ihren kompletten Namen abzudrucken. Der Verlag als Dritter könne nicht über ihr Persönlichkeitsrecht verfügen, sagte Weimann.

Am (morgigen) Freitag will sich Kachelmann erneut ins Blitzlichtgewitter stellen und auf der Frankfurter Buchmesse die Werbetrommel rühren. Bereits am Donnerstag ergriff er lautstark das Wort und nannte Claudia D. in einem Interview mit dem Radiosender SWR 1 „eine Kriminelle aus Schwetzingen“. Die Stadt Schwetzingen in Baden-Württemberg ist der Wohnort der Frau. Hier soll Kachelmann sie laut ihrem Vorwurf vergewaltigt haben. Kachelmann dagegen sagte, er selbst sei ein „Opfer von Kriminalität, und dafür möchte ich letztendlich Verständnis und auch Respekt einfordern“. Nach eigenen Angaben fürchtet er sich nicht vor weiteren Anzeigen: „Da gehe ich durch“, sagte er im Radiointerview.

Der spektakuläre Gerichtsprozess gegen Kachelmann hatte im vergangenen Jahr wochenlang für Wirbel gesorgt. Vom Vorwurf der Vergewaltigung sprach ihn das Mannheimer Landgericht am 31. Mai 2011 frei. Kachelmann, Claudia D. und die Anwälte hatten sich schon rund um die Hauptverhandlung im vergangenen Jahr eine Schlammschlacht in den Medien geliefert – einer der Höhepunkte war das Interview von Claudia D.