Die Supermarkt-Kassierin Barbara E. unterschlug zwei Leergutbons im Wert von 1,30 Euro und wurde deswegen entlassen. Dann zog sie vor Gericht in der Hoffnung auf eine Wiederanstellung, doch der Richter gab dem Arbeitgeber Recht und bestätigte damit die fristlose Kündigung.

Berlin. Der Fall "Emmely" hatte national für Empörung gesorgt. Viele Menschen erklärten sich der Frau gegenüber solidarisch. Die Supermarkt-Mitarbeiterin (50) hatte zwei Leergutbons unterschlagen, die zusammen einen Wert von 1,30 Euro hatten. Als der Arbeitgeber davon Wind bekam, entließ er die Kassiererin fristlos.

Diese fühlte sich ungerecht behandelt und zog vor das Landesarbeitsgericht in Berlin. Doch entgegen ihrer Erwartungen entschied der Richter in zweiter Instanz zugunsten des Supermarktes und erklärte die fristlose Kündigung für rechtens. Eine Kassiererin müsse "unbedingte Zuverlässigkeit und absolute Korrektheit" zeigen, hieß es von Seiten des Gerichts in Berlin. Kündigungsgrund sei der Vertrauensverlust, nicht aber der Wert der Sache. Die Unterschlagung als solche steht nach Überzeugung des Berufungsgerichts fest. Dafür sprächen die von ihr selbst eingeräumten Umstände, das Kassenjournal und Zeugenaussagen, so der Richter.

Über die fristlose Kündigung hinaus seien auch die Voraussetzungen einer "Verdachtskündigung" erfüllt gewesen, teilte das Gericht weiter mit. Voraussetzung dafür sei das Vorliegen eines "dringenden" Verdachts einer Straftat, der sich auf objektive Tatsachen, nicht aber auf bloße Unterstellungen des Arbeitgebers gründe. Dies sei hier der Fall gewesen. Ein Zusammenhang mit der Teilnahme der Kassiererin an Streikaktionen sei nicht erkennbar, betonte das Gericht.

Der Fall hatte weit über die Grenzen Berlins hinaus Solidaritätsaktionen für die 50-Jährige ausgelöst. Eine Revision ließ das Landesarbeitsgericht nicht zu.