Weil der Arbeitgeber durch Aushänge die private Nutzung der Computer verboten hatte, sei die Entlassung der 58-Jährigen gerechtfertigt.

Tuttlingen. Weil sie während der Arbeit private E-Mails verschickt hat, ist eine Frau in Tuttlingen von ihrem Chef nach vier Jahrzehnten im Betrieb fristlos entlassen worden. Das Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen hat dem Arbeitgeber nun prinzipiell recht gegeben. Weil er durch Aushänge die private Nutzung der Computer verboten hatte, sei die Entlassung der 58-Jährigen gerechtfertigt. Allerdings schlossen die Frau und ihr früherer Arbeitgeber einen Vergleich. Demnach soll die fristlose in eine ordentliche Kündigung umgewandelt und eine Abfindung in Höhe von 35000 Euro gezahlt werden. Der Vergleich sei aber noch nicht rechtskräftig, sagte ein Sprecher am Donnerstag.

Es war ein Missgeschick der 58-Jährigen, das den Fall ins Rollen brachte: Eine ihrer privaten E-Mails schickte sie aus Versehen direkt an die Geschäftsführung. Der Betrieb, in dem die Frau schon ihre Lehre gemacht und seitdem fast ununterbrochen gearbeitet hatte, schrieb daraufhin die Kündigung. Für diesen Schritt soll auch der Inhalt der Privat-Mails verantwortlich gewesen sein, sagte der Gerichtssprecher, ohne Details zu nennen. E-Mails beschäftigen die Arbeitsgerichte im Südwesten immer wieder. „Das ist ein ganz gefährliches Medium“, sagte der Gerichtssprecher. Oft gebe es Ärger, weil Mails an den falschen Adressaten geschickt werden, oder weil heikle Daten ungewollt im Anhang mitgeschickt werden. „Verschickte E-Mails kann man eben nicht zurückholen. Deshalb sollte man da viel sorgfältiger mit umgehen.“