Naturschützer sehen in Tierquälerei ein Motiv und fordern Konsequenzen. Eine andere Wölfin befindet sich nach einem Unfall auf dem Wege der Genesung.

Driewitz/Berlin. Schlimmer Verdacht: Die von einem Auto in Driewitz (Landkreis Bautzen) überrollte Wölfin ist möglicherweise absichtlich gehetzt und überfahren worden. Nach dem Landratsamt Bautzen stellten jetzt auch Naturschützer bei der Staatsanwaltschaft Bautzen Strafanzeige gegen Unbekannt, teilte der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) am Donnerstag in Berlin mit. Neben dem Nabu sind das der International Fund for Animal Welfare und der Freundeskreis freilebender Wölfe. „Die Verbände erwarten, dass die Staatsanwaltschaft zu diesem Vorfall ohne Zeitverzögerung ihre Ermittlungsarbeit aufnimmt“, hieß es. Der Waldweg, auf dem die etwa acht Monate alte Wölfin am vergangenen Freitag überfahren wurde, war an beiden Seiten gezäunt - das Tier konnte so nicht ausbrechen.

Das Kontaktbüro Wolfsregion Lausitz bestätigte die Angaben. Die Spuren würden darauf hindeuten, dass die Wölfin mit hoher Geschwindigkeit geflüchtet sei. Unter diesen Umständen sei eine Straftat nicht auszuschließen, sagte Projektleiterin Vanessa Ludwig. Die Naturschutzverbände forderten ein konsequentes Vorgehen: „Sollte sich der Verdacht auf diese perfide Tierquälerei mit anschließender Tötung bestätigen, muss die Bestrafung gewährleisten, dass diese Einzeltat keinen Nachahmer findet“, hieß es in einer Stellungnahme. In der Lausitz seien allein in diesem Jahr bereits sieben Wölfe überfahren worden.

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Glück hatte dagegen eine junge Wölfin, die am vergangenen Sonntag in der Nähe von Rietschen (Niederschlesischer Oberlausitzkreis) angefahren wurde. Das Tier verletzte sich dabei und konnte sich noch in den Wald zurückziehen. Wenig später wurde es von Biologen eingefangen. Nach Aussagen von Vanessa Ludwig hat die Wölfin einen Schienbeinbruch erlitten. Sie sei inzwischen operiert und befinde sich auf der Quarantänestation im Tierpark Görlitz. Nach völliger Genesung soll die Wölfin wieder ausgewildert werden und zu ihrem Rudel zurückkehren.

Wölfe unterliegen dem Naturschutzrecht und gehören zu den streng geschützten Arten. Das Bundesnaturschutzgesetz sieht Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor, wenn eine streng geschützte Tierart vorsätzlich getötet wird. Aus dem Tierschutzgesetz folgt eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder ihm aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.