Die Richter des Darmstädter Landgerichts sehen keinen Grund für eine Wiederaufnahme des Prozesses. Gäfgens Anwalt will Berschwerde einlegen.

Darmstadt. Die Chancen des Kindsmörders Magnus Gäfgen auf einen neuen Prozess schwinden: Das Landgericht Darmstadt teilte am Freitag mit, dass sein Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens zurückgewiesen wurde. Gegen diese Entscheidung habe Gäfgens Anwalt bereits Beschwerde eingelegt, sagte ein Sprecher der Darmstädter Staatsanwaltschaft auf Anfrage. Damit gingen die Akten nun an das Oberlandesgericht Frankfurt. Es sei möglich, dass dort noch bis zum Jahresende eine Entscheidung getroffen werde.

Gäfgen erhofft sich bei seinem Antrag Rückenwind von einer Entscheidung des Straßburger Gerichtshofs für Menschenrechte: Die Richter hatten vor rund eineinhalb Jahren entschieden, dass die Folterdrohung während des Polizeiverhörs nach der Festnahme des heute 36-Jährigen einen Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention darstellt. Allerdings befand die Große Kammer damals auch, dass Gäfgen gleichwohl ein faires Strafverfahren hatte und der Prozess nicht neu aufgerollt werden muss.

Verurteilung beruht auf Geständnis

Zu diesem Ergebnis kam jetzt auch das Darmstädter Landgericht. Die Richter sehen keinen Grund für eine Wiederaufnahme des Prozesses. Das Frankfurter Landgericht hatte Gäfgen 2003 wegen Mordes an dem elfjährigen Bankierssohn Jakob von Metzler zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Die Darmstädter Richter hoben nun hervor, dass die Verurteilung ausschließlich auf seinem Geständnis in der Hauptverhandlung beruhte. Seine Aussage gegenüber der Polizei habe das Gericht "ausdrücklich als unverwertbar angesehen“.

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Zudem betonte das Gericht, dass sich seither keine neuen Tatsachen ergeben hätten. Dem Landgericht Frankfurt sei damals das Vorgehen der Polizei nach Gäfgens Festnahme bekannt gewesen.

Gäfgen hatte 2002 Jakob von Metzler entführt und ermordet. Die Polizei wähnte den Jungen noch am Leben und drohte Gäfgen mit Gewalt, um das Versteck des Kindes zu erfahren. Der damalige Frankfurter Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner wurde wegen der Gewaltandrohung später zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt.

Seit seiner Verurteilung zu lebenslanger Haft klagt sich der studierte Jurist Gäfgen durch alle Instanzen. Zuletzt hatte er Anfang August vom Frankfurter Landgericht eine Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro plus Zinsen zugesprochen bekommen, die ihm das Land Hessen "wegen schwerer Verletzung der Menschenwürde“ zahlen muss. Seine Klage auf Schmerzensgeld wurde jedoch zurückgewiesen.