Das Landgericht München hat die Klage der rechtlichen Elvis-Nachkommen, darunter Tochter Lisa-Marie Presley, gegen Sony Music Entertainment abgewiesen.

München. Die rechtlichen Nachkommen von Elvis Presley sind mit einer Klage um das Millionenerbe des „King of Rock 'n' Roll“ gescheitert. Das Münchner Landgericht teilte am Mittwoch mit, die Klage der Firma Elvis Presley Enterprises sei abgewiesen worden. Presley habe sich 1973 „durch einen wirksamen Vertrag für die Nutzung seiner Verwertungsrechte abfinden lassen“, hieß es in der Begründung des Gerichts. Die Firma, die den Nachlass der Musik-Legende verwaltet und an der Elvis-Tochter Lisa-Marie Presley 15 Prozent hält, hatte von der Plattenfirma Sony Music Entertainment mit Firmensitz in München Nachzahlungen in Millionenhöhe gefordert.

Anwalt Christian Czychowski, der Elvis Presley Enterprises vertritt, kündigte an, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Zur Not werde man auch vor den Bundesgerichtshof ziehen. Die Kläger beriefen sich in dem Rechtsstreit zum einen auf verlängerte Schutzfristen für Tonaufnahmen. Diese waren 1990 von 25 auf 50 Jahre erweitert worden.

Zum anderen stützten sie sich auf den sogenannten Bestseller-Paragrafen im deutschen Urheberrechtsgesetz. Demnach kann ein Künstler auch dann noch an seinem Werk verdienen, wenn er die Rechte daran längst abgetreten hat - zum Beispiel, wenn der Rechteinhaber nach der Rechteübertragung unverhältnismäßig viel daran verdient.

Nach dem Vertrag mit seiner damaligen Plattenfirma RCA Records hatten Presley und sein Manager damals nur 5,4 Millionen Dollar für die Rechte an mehr als 1000 Songs erhalten, darunter Hits wie „Heartbreak Hotel“, „Jailhouse Rock“ oder „Hound Dog“. Inzwischen wird der Branchenwert der Lieder auf mehr als 130 Millionen Dollar geschätzt.