Die Rechtsnachfolger von Elvis Presley wollen vor dem Landgericht München Nachzahlungen für die Verwertungsrechte in Deutschland erstreiten.

München. Elvis Presley schrieb Musikgeschichte mit Liedern wie „Heartbreak Hotel“ und „Jailhouse Rock“ - jetzt beschäftigen diese Songs das Münchner Landgericht. Die Firma Elvis Presley Enterprises, die sich um den Nachlass des Musikers kümmert, hat die Plattenfirma Arista Music (ehemals RCA Records) verklagt, die heute zu Sony Music Entertainment gehört. Am 18. November solle das Landgericht München I darüber entscheiden, bestätigte eine Gerichtssprecherin am Dienstag. Zuvor hatte das „Handelsblatt“ (Dienstag) über den Rechtsstreit berichtet. Ein Sony-Sprecher in München wollte sich zu dem Verfahren nicht äußern.

Hintergrund ist folgender: Am 28. Februar 1973 verkaufte Elvis die Rechte an mehr als 1000 bis dahin aufgenommenen Songs an seine Plattenfirma RCA Records - für eine Einmalzahlung von 5,4 Millionen Dollar (rund 7,38 Millionen Euro). Nach Angaben des britischen Prozesskostenfinanzierers Calunius bekam Elvis für die Rechte in Deutschland eine Pauschal-Lizenz pro Song und Jahr in Höhe von etwa 10 bis 15 Dollar.

Das war viel zu wenig, meinen die Rechtsnachfolger und fordern nun Nachzahlungen in Millionenhöhe. „Es geht ausschließlich um die Verwertungsrechte in Deutschland“, sagte Christian Stürwald von Calunius. „Dennoch dürfte es wahrscheinlich um eine Millionensumme gehen.“ Das Unternehmen Calunius finanziert die Klage der Elvis Presley Enterprises und wird im Erfolgsfall am erstrittenen Geld beteiligt. Wird die Klage abgewiesen, bleibt Calunius auf den Kosten sitzen.

Elvis Presley Enterprises beruft sich im Rechtsstreit auf den sogenannten Bestseller-Paragrafen im deutschen Urheberrechtsgesetz. Der besagt, dass ein Urheber dem Erfolg „angemessen“ vergütet werden müsse - und dass Verträge gegebenenfalls anzupassen sind. „Die Klägerin behauptet, dass Presley zu Lebzeiten von seiner Plattenfirma ausgebeutet wurde, und dass seine Rechtsnachfolger bis heute von dieser ungerechten Behandlung betroffen sind“, heißt es in einer Mitteilung von Calunius.