Das Landgericht Frankfurt spricht Kindermörder Magnus Gäfgen wegen Folterandrohung durch die Polizei 3000 Euro Entschädigung zu.

Frankfurt. Weshalb ist Magnus Gäfgen eigentlich nicht anwesend im Frankfurter Landgericht? Bei Urteilen von Zivilprozessen, meint Gerichtssprecher Arne Hasse, sei die Gegenwart des Klägers unnötig. Was Richter Christoph Hefter, 52, im Gerichtssaal verlese, bekämen alle Prozessbeteiligten im Wortlaut zugeschickt. "Außerdem", ergänzt Hasse, "war der Kläger schließlich verhindert." In der Tat.

Gäfgen, 36, sitzt lebenslang im hessischen Gefängnis Schwalmstadt ein. Hätte der Mörder von Jakob von Metzler beantragt, dem Ausgang seiner Schmerzensgeldklage gegen das Land Hessen mit eigenen Ohren zu lauschen, die JVA hätte ihm den Ausflug womöglich nicht erlaubt. Die Kosten für Sicherheit und Transport wären immens gewesen, höher wohl als der Streitwert des Verfahrens, der bei 15 000 Euro liegt. Und so bleibt dem Publikum gestern versagt zu beobachten, wie Gäfgen auf das Urteil reagiert: Wegen Folterandrohung spricht ihm das Gericht 3000 Euro Geldentschädigung zu.

Nicht einmal 50 Zuschauer nehmen das Urteil reglos hin, als Hefter die Entscheidung verkündet und begründet. Gäfgen, so die Quintessenz, seien bei einer Polizeivernehmung am 1. Oktober 2002 von einem Beamten unermessliche Schmerzen angedroht worden. Die Polizei habe auch Schritte eingeleitet, um dies umzusetzen. Ein Beamter sei bestellt worden, der Schmerzen verursachen könnte, ohne Spuren zu hinterlassen. Die Beamten wollten, in der Hoffnung, den Elfjährigen noch lebend zu retten, aus Gäfgen den Aufenthaltsort herauspressen. Die dafür gewählten Mittel indes hätten die Menschenwürde des Festgenommenen massiv verletzt, ebenso seine Persönlichkeitsrechte. Die Achtung der Menschenwürde sei aber oberstes Gebot, selbst, wenn der Betroffene ein schweres Verbrechen begangen habe. Mit Billigung des Innenministeriums habe die Polizei "planvoll, vorsätzlich und in Kenntnis der Rechtswidrigkeit" das höchste Verfassungsgut verletzt. Das müsse geahndet werden.

Die Kammer hat Gäfgen kein Schmerzensgeld oder Schadenersatz zugestanden, sondern eine "Geldentschädigung". Die Klage auf Schmerzensgeld weist Hefter ab, daher muss Gäfgen einen Teil der Gerichtskosten übernehmen. Die Anerkennung von Schmerzensgeld hätte bedeutet, dass das Gericht tatsächlich an eine körperliche oder seelische Verletzung von Gäfgen als Folge der Polizeivernehmung glaubt. Das ist aber nicht der Fall. Unstrittig ist für die Kammer nur, dass die Menschenwürde verletzt wurde. Daher war eine Form von Strafe gegen das Land nötig, glaubt der Richter. Aber die Summe fiel gering aus: 3000 Euro seien "notwendig, aber auch genügend". Gäfgen hatte auf 10 000 Euro geklagt.

Für die Öffentlichkeit klingt all das aber nach Wortklauberei. Die Vorsitzende der Opferschutz-Organisation Weißer Ring, Roswitha Müller-Piepenkötter, hat das Urteil als "schwer erträglich" und als "Schlag ins Gesicht" vor allem für die Eltern des Jungen bezeichnet. Die Entscheidung des Landgerichts verstoße gegen allgemeine Rechtsgrundsätze, sagte Müller-Piepenkötter, ehemalige Justizministerin von Nordrhein-Westfalen und Richterin am Oberlandesgericht Düsseldorf. Hessens Innenminister Boris Rhein nennt das Urteil "schwer nachvollziehbar"; auch für ihn sei "schwer erträglich, wenn einem verurteilten Kindsmörder eine Entschädigung zugesprochen wird". Das Land will daher prüfen, ob es Rechtsmittel einlegt.

Die Anwälte jedoch sind nicht unzufrieden mit der Entscheidung - auf beiden Seiten. Michael Heuchemer, 35, Verteidiger von Gäfgen, begrüßt das "wichtige Signal für die Menschenrechte". Die Vertreter des Landes Hessen nehmen das Urteil gelassen auf. "Ich habe mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass das Gericht weder Schadenersatz noch Schmerzensgeld zugesprochen hat", sagt Thomas Kittner. Das Gericht habe "keine Verletzung von Körper und Seele" bei Gäfgen festgestellt. Damit habe die klagende Partei "vier Fünftel des Verfahrens verloren".

Richter Hefter hatte sich zuvor viel Mühe gegeben, für die Entscheidung seiner Kammer um Verständnis zu werben. Vor allem an jenen Stellen, als er auf das Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichthofs zu sprechen kam. Die Bundesrepublik und alle ihre Organe seien an die Vorgaben aus Straßburg gebunden, insistierte Hefter. Denn der Menschenrechtsgerichtshof hatte gerügt, die von der Polizei bei einer Vernehmung angedrohte Gewalt sei als Verstoß gegen das Folterverbot anzusehen. Darüber konnte sich das Gericht nicht hinwegsetzen.