Zwei Wochen lang wurde der kleine Daniel von seinem Ziehvater immer wieder gequält. Dann starb er. Der 26-Jährige muss nun für zehn Jahre in Haft.

Gera. Nur zweieinhalb Monate war der kleine Daniel alt, als Mitte Mai vorigen Jahres sein Ziehvater dem kurzen Leben ein jähes Ende setzte. Dafür schickte das Landgericht Gera den 26-Jährigen am Freitag für zehn Jahre ins Gefängnis. Verärgert über das Geschrei des Jungen habe er ihn am frühen Morgen des 16. Mai 2010 gepackt, kräftig geschüttelt und auf den gefliesten Fußboden geworfen, sagte Richter Reinhard Maul am Freitag. Das Baby starb kurz darauf trotz Notarzteinsatzes an einem Schädel-Hirn-Trauma. Bei der Obduktion kamen weitere Verletzungen älteren Datums ans Licht.

Denn es war nicht der erste gewalttätige Übergriff auf das Kind seiner Lebensgefährtin, die er im Jahr zuvor via Internet kennengelernt hatte. Obwohl der Junge nicht sein leibliches Kind war, hatte er ihr versprochen, es wie sei eigenes großzuziehen. Er war auch bei der Geburt Ende Februar dabei gewesen. Erst Anfang Mai 2010 waren sie in Oberweißbach bei Saalfeld in eine gemeinsame Wohnung gezogen.

Der Mann habe das Kind über zwei Wochen gequält und ihm erhebliche Schmerzen zugefügt, konstatierte Maul. So soll er dem Jungen, als die Mutter außer Haus war, mit der Hand oder Faust auf den Unterarm geschlagen und ihm dabei die Speiche gebrochen haben. Ein anderes Mal habe er ihn mit voller Wucht auf den Boden geworfen, wobei der Säugling einen Bruch am Schädel- und Schläfenbein erlitt. Auch Rippenbrüche und blaue Flecken im Gesicht trug Daniel davon. Der Mutter sagte der damals 25-Jährige, ihm sei schwarz vor Augen geworden und das Kind heruntergefallen. Sie schenkte ihm Glauben und rief keinen Arzt.

“Diese Verletzungen können nur durch stumpfe Gewalt verursacht worden sein“, stellte Maul klar. Auch glaubte das Gericht nicht, dass er gesundheitliche Probleme hatte und deshalb samt Baby stürzte. Dazu war eine Spezialuntersuchung angeordnet worden, die negativ ausfiel. Auch verwies der Richter auf Aussagen gegenüber Mitgefangenen, wonach er sich die Version mit dem Hinfallen als Verteidigung ausgedacht habe und die Sache der Mutter in die Schuhe schieben wollte. Es sei allerdings nicht nachvollziehbar, warum sie mit dem Kind nicht zum Arzt ging, betonte Maul.

Erst gegen Ende der Beweisaufnahme hatte der Angeklagte eingeräumt, das Kind geschüttelt zu haben, weil Daniel „komisch geatmet“ habe. Dies wertete das Gericht als Teilgeständnis. Das Urteil lautet auf Misshandlung Schutzbefohlener in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und in einem weiteren Fall in Tateinheit mit Körperverletzung mit Todesfolge. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatte 13 Jahre Haft für den 26-Jährigen gefordert, die Verteidigung auf maximal sechs Jahre plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.