Das Europagericht entschied in einem Fall der Katholischen Kirche in Essen. Sie kündigte einem Organisten wegen einer außerehelichen Beziehung.

Straßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Kündigung eines Organisten wegen Ehebruchs durch die Katholische Kirche in Deutschland als unrechtmäßig bezeichnet. Deutschland habe damit gegen das Grundrecht auf Schutz des Privatlebens verstoßen, befand das Straßburger Gericht am Donnerstag. Die Kirche hatte dem 53-jährigen Mann aus Essen gekündigt, nachdem er seine Frau verlassen hatte und eine außereheliche Beziehung eingegangen war.

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Das Straßburger Urteil berührt das Kirchenrecht in Deutschland, wonach die Kirchen unter anderem eigene Regeln für Kündigungen festlegen können. So können sie bislang Mitarbeiter für ein Verhalten außerhalb des Dienstes entlassen, das den Werten und Prinzipien ihrer Glaubensgemeinschaft widerspricht.