Europäischer Gerichtshof erkennt Bausteine nicht als Marke an

Luxemburg. Den rechteckigen Plastikstein mit seinen acht Noppen in zwei Reihen kennt jedes Kind. Und zu den ersten deutlich ausgesprochenen Worten des Nachwuchses dürfte weltweit, unabhängig von der Muttersprache von Mama und Papa, Lego gehören. So charakteristisch die Bausteine für den dänischen Spielzeughersteller sind: Sie können nicht als Marke eingetragen werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gestern endgültig entschieden. Damit scheiterte der Versuch des dänischen Konzerns, den Wettbewerb mit vergleichbaren Bausteinen anderer Hersteller zu verhindern (Az.: C-48/09).

Die Form der Legosteine ergebe sich weitgehend aus ihrer technischen Funktion. Markenschutz würde in solchen Fällen auf eine Dauerverlängerung des technischen Patentschutzes hinauslaufen, erklärte der EuGH.

Lego hatte seine Bausteine ursprünglich als Patent angemeldet. Als es auslief, sollte ein roter Stein mit acht Noppen 1996 zur europäischen Gemeinschaftsmarke werden. Das EU-Markenamt im spanischen Alicante trug die Marke auch ein. Unbeeindruckt davon verkaufte der kanadische Wettbewerber Mega Brands jedoch Bausteine in genau der gleichen Form und Größe weiter und beschwerte sich beim Amt. Dies entfernte den Markeneintrag mit derselben Begründung, die nun in Luxemburg in zweiter Instanz bestätigt wurde. Damit bleibt die Marke endgültig gelöscht. Das Markenrecht dürfe nicht missbraucht werden, um technische Lösungen zu monopolisieren, so die Luxemburger Richter. Dies gelte auch, wenn mit anderen Formen die gleiche Wirkung erzielt werden könne. Das rot-weiße Lego-Firmenlogo bleibt von dem Urteil unberührt.