Ohne Vorwarnung schoss der Hells Angels-Rocker durch eine Tür und tötete einen Polizisten. Nun muss er sich wegen Mordes vor Gericht verantworten.

Koblenz. Ein halbes Jahr nach den tödlichen Schüssen auf einen SEK-Beamten beginnt am kommenden Dienstag (14. September) in Koblenz der Mordprozess gegen ein Mitglied des Rockerclubs Hells Angels. Der 44-jährige Angeklagte soll Mitte März ohne jede Vorwarnung aus seinem Haus in Anhausen heraus geschossen haben. Er traf einen Beamten des Spezialeinsatzkommandos (SEK), der Mann starb trotz seiner Schutzweste. Bei der Polizeiaktion sollte eigentlich das Haus des Rockers durchsucht werden.

Als er jemanden vor seiner Tür sah, dachte der Rocker nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft, einen Einbrecher erwischt zu haben. Schon einmal war bei dem Mann eingebrochen worden. Der 44-Jährige feuerte aus kurzer Distanz zweimal durch eine geschlossene Tür, die teilweise verglast war. Eine Kugel traf den Beamten seitlich am Oberkörper und verletzte mehrere Organe. Er verblutete. Die Schüsse hat der Angeklagte zugegeben, zu den Hintergründen schweigt er bislang.

Die Durchsuchung war Teil umfangreicher Ermittlungen im Rockermilieu. Die Staatsanwaltschaft hat insgesamt elf Männer und Frauen angeklagt, unter anderem wegen räuberischer Erpressung. So soll der 44-Jährige zusammen mit anderen Hells Angels ein früheres Mitglied des Rockerclubs aus dem Westerwald um 7000 Euro erpresst haben. Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass es in diesem Prozess nur um die Vorwürfe gegen den 44-Jährigen geht. Zunächst sind elf Verhandlungstage bis Ende November anberaumt.

In Rheinland-Pfalz stehen die Rocker unter verschärfter Beobachtung. Das liegt auch an einer tödlichen Attacke im Milieu, die im Juni 2009 für Aufsehen gesorgt hatte. Damals hatten drei Mitglieder der Hells Angels im Donnersbergkreis einen führenden Kopf der konkurrierenden Outlaws getötet. Zwei von ihnen wurden vom Landgericht Kaiserslautern zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Der Landeschef der Gewerkschaft der Polizei, Ernst Scharbach, hatte zur Anklageerhebung im Fall Anhausen gesagt: „Wir sehen mit großer Sorge, dass manche Gruppen in der Lage sind, ganze Gegenden zu terrorisieren.“ Er sieht die Justiz beim Kampf gegen Rockerkriminalität stärker in der Pflicht. Ziel müsse es sein, den Gruppen die Bildung einer kriminellen Vereinigung nachzuweisen, was wiederum ein Verbot erleichtern würde. Das sei aber mit einem größeren Aufwand verbunden, den die Justiz angesichts knapper Ressourcen oftmals scheue.