Es war vereinbart, dass die Regisseurin Simone Jung den Film “Königin im Ring“ nur im Fernsehen zeigt. Doch Jung hielt sich nicht daran. Halmich klagte.

Karlsruhe. Die ehemalige Box-Weltmeisterin Regina Halmich hat im Rechtsstreit um ihre Film-Biografie auch in der zweiten Runde gesiegt: Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe sprach der 33-Jährigen am Freitag einen Anspruch auf Schadensersatz zu, weil der Dokumentarfilm „Königin im Ring“ entgegen einer Vereinbarung nicht nur im Fernsehen, sondern auch im Kino gezeigt wurde. Die Regisseurin Simone Jung habe Halmich über Einzelheiten der Rechteeinräumung arglistig getäuscht, so das Gericht (Az. 6 U 35/10). Bereits in der ersten Instanz hatte Halmich vor dem Landgericht Karlsruhe gegen Jung gewonnen. Die Höhe des Anspruchs steht noch nicht fest. Nach Angaben von Halmichs Anwalt Ralf Kitzberger hatte das OLG in einem Vergleichsvorschlag die Ansprüche für die Kino- und DVD-Verwertung insgesamt auf 30 000 bis 40 000 Euro taxiert.

Ursprünglich hatte Halmich für die Mitwirkung in dem Film 3500 Euro bekommen. Dafür erhielt die Regisseurin aber nur das Recht, den Film im Fernsehen und auf Filmfestivals zu zeigen. Es war vereinbart, dass für die kommerzielle Verwertung im Kino noch ein weiterer Vertrag geschlossen werden müsste, für den Halmich eine „branchenübliche Vergütung“ erhalten sollte. Dies, so das OLG , versuchten die Regisseurin Jung und ein beteiligter Kameramann offenbar mit einem Trick zu verhindern: Sie legten der gelernten Rechtsanwaltsgehilfin Halmich ein Schriftstück zur Unterschrift vor - wobei sie behaupteten, es handele sich nur um eine Quittung für den erhaltenen Geldbetrag. In Wirklichkeit enthielt das Dokument jedoch - verklausuliert ausgedrückt - einen Verzicht auf die weitere Vergütung für die Kinoverwertung. Darin jedoch sah das OLG eine arglistige Täuschung. Der Verzicht sei deshalb unwirksam. Eine Revision wurde nicht zugelassen.