Brunner-Mörder muss fast zehn Jahre in Haft, der Mittäter sieben. Verteidigung will Revision

München. Fast wie Musterschüler sitzen die beiden jungen Angeklagten auf ihren Stühlen. Ein langes dunkles Hemd verbirgt bei Markus S., 19, die Tätowierungen. Sein Haar ist kurz geschnitten. Minutenlang lassen er und Sebastian L., 18, das Blitzlichtgewitter der Fotografen über sich ergehen. Der Jüngere beißt sich auf die Lippen. Als das Urteil verkündet wird, blickt Markus S. teilnahmslos zu Boden. Das Landgericht München schickt den 19-Jährigen wegen Mordes an dem Manager Dominik Brunner für neun Jahre und zehn Monate hinter Gitter - und bleibt damit nur zwei Monate unter dem Höchststrafmaß. War Markus S. doch darauf gefasst gewesen? Immerhin ist Richter Reinhold Baier für seine harten Urteile bekannt. Nur für Sebastian L. erkannte er, wie von den Verteidigern für beide Angeklagte gefordert, auf gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge. Er muss sieben Jahre ins Gefängnis.

Mit dem Urteil folgt das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft

Richter Baier kam zu dem Schluss, dass Markus S. aus Rache gehandelt habe, weil Brunner sich am S-Bahnhof München-Solln schützend vor eine Schülergruppe gestellt hatte. Mit dem Urteil folgte das Gericht den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung will in Revision gehen.

Die jungen Männer hatten am 12. September 2009 eine Schülergruppe in der Münchner S-Bahn bedroht und angekündigt, sie auszurauben. Brunner rief die Polizei und stieg mit den Teenagern aus. "Er hörte nicht weg", sagte Baier. "Die Angeklagten, die sich gemeinsam stark fühlten, fragten beleidigend, warum er, ,der Spastiker', sich einmische." Markus S. habe auch mit einem Schlüssel in der Faust zugeschlagen und "lebensgefährlich" nach Brunner getreten, als dieser bereits am Boden lag. "S. nahm den Tod seines Opfers billigend in Kauf", betonte Baier in seiner Urteilsbegründung. Brunner starb zwei Stunden nach der Attacke.

"Wer derart mit Wucht und aggressiv auf ein wehrloses Opfer eintritt, muss mit einem tödlichen Verlauf rechnen", sagte der Vorsitzende Richter. "Das gesamte Verhalten der Angeklagten L. und S. war ursächlich für den letztlich durch Herzkammerflimmern ausgelösten Tod Brunners." Baier betonte, dass das Gericht für den "weitaus aggressiveren S." eine lebenslange Haftstrafe hätte verhängen müssen, "wenn S. ein Erwachsener wäre". Dagegen habe Sebastian L. den Tod des 50-Jährigen nicht gewollt. Deshalb habe er versucht, seinen Freund von Brunner wegzuziehen, sagte Baier und begründete damit das mildere Urteil für den Jüngeren.

Die Angeklagten können im Gefängnis eine Ausbildung machen

Noch befinden sich die jungen Männer in Untersuchungshaft. "Danach kommen sie in den Jugendstrafvollzug, von denen es in Bayern drei gibt", sagt Hans-Kurt Hertel, Sprecher am Münchner Landgericht. "Aufgrund der Strafhöhe müssten sie nach Ebrach in der Nähe von Bayreuth kommen." Dort gibt es 337 Haftplätze für Jugendliche, die zu mindestens drei Jahren verurteilt wurden. Der Alltag im Jugendvollzug werde nicht anders verlaufen als im Erwachsenenstrafvollzug.

Dieser hänge davon ab, ob im Gefängnis eine Ausbildung absolviert werde und inwiefern Therapieangebote wahrgenommen würden, "was sinnvoll wäre, da ein gewisser Alkohol- und Drogenhintergrund zumindest bei einem der beiden vorhanden ist", sagt Hertel. Im Jugendstrafrecht stehe das Erzieherische im Vordergrund. Ob die Täter mit Haftverkürzung rechnen können, hängt auch von der Teilnahme an solchen Maßnahmen ab. Nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe könnten sie bei guter Führung auf Bewährung entlassen werden, das wäre bei Markus S. nach rund sieben Jahren.