Wer Breivik für krank erkläre, nehme ihm die Verantwortung für seine Taten, mahnte Verteidiger Geir Lippestadt zu Beginn seines Plädoyers.

Oslo. Beim Prozess gegen den Massenmörder Anders Behring Breivik verlangt die Verteidigung die Einstufung des Täters als zurechnungsfähig. Breiviks Anwalt Geir Lippestad sagte am Freitag zu Beginn seines Plädoyers vor dem Osloer Gericht, er werde in diesem Sinne zu zwei rechtspsychiatrischen Gutachten Stellung beziehen. Unmittelbar vor Beginn der Verhandlung hatte er im norwegischen TV-Sender NRK erklärt: „Wir meinen natürlich, dass dieser Fall in einem rechtsextremen Zusammenhang zu sehen ist.“

Breivik hatte am 22. Juli 2011 bei zwei Anschlägen in Oslo und auf der Insel Utøya 77 Menschen getötet. Die Staatsanwaltschaft plädierte am Donnerstag auf Zwangseinweisung des 33 Jahre alten Islamhassers in eine Rechtspsychiatrie wegen Zweifels an der Zurechnungsfähigkeit. Dazu meinte Lippestad in seinem Plädoyer: „Wenn man Breivik für krank erklärt, nimmt man ihm die Verantwortung für seinen Taten.“

Nach abschließenden Bemerkungen von fünf Überlebenden der Anschläge in Oslo und auf Utøya soll auch Breivik am Nachmittag das Wort erhalten. Er hat für seine Schlussbemerkung eine Stunde Redezeit verlangt. Das Urteil soll am 20. Juli oder 24. August verkündet werden.

Lippestad sagte am Freitag zu Beginn seines Plädoyers, er teile „voll und ganz“ die Meinung der Ankläger, dass Breivik eine grausame Terrorhandlung von kaum vorstellbarer Bösartigkeit begangen habe. Der Täter bestreitet die Verbrechen nicht und beruft sich auf ein „Notwehrrecht“, um eine „islamische Machtübernahme“ in Norwegen und ganz Europa zu verhindern.