Im Prozess um den Doppelmord an Chiara und Sharon hat die Verteidigung des angeklagten Onkels der beiden Kinder darauf verzichtet, ein Strafmaß zu fordern.

München. Wegen Mordes an seinen beiden Nichten Chiara (8) und Sharon (11) soll der Angeklagte Thomas S. im Kraillinger Doppelmordprozess zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt werden. Staatsanwalt Florian Gliwitzky forderte am Montag vor dem Münchner Landgericht, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Die Indizien, die gegen S. sprechen, seien laut Gliwitzky so umfangreich, dass man, 2nicht mehr von Indizien, sondern von drückender Beweislast sprechen muss". Über den gesamten Tatort verteilt und auch an den Tatwerkzeugen hatten die Ermittler DNA-Spuren des Angeklagten gefunden.

Der Staatsanwalt sah seine Anklage bestätigt und zeigte sich überzeugt, dass der 51 Jahre alte Angeklagte seine acht und elf Jahre alten Nichten im März vergangenen Jahres aus Habgier mit einem Seil, einem Messer und einer Hantelstange tötete. Vor dem Hintergrund seiner verzweifelten finanziellen Lage und der drohenden Zwangsversteigerung des Familienanwesens in Peißenberg fasste Thomas S. laut Gliwitzky den Entschluss, die Kinder und deren Mutter zu töten, um seine Frau zur Alleinerbin des Familienerbes zu machen. S. habe geplant, den Mord als erweiterten Selbstmord zu tarnen. Zur Tötung seiner Schwägerin sei es letztlich wider Erwarten nicht gekommen.

Die Versuche von Thomas S., die gegen ihn sprechende Spurenlage zu erklären, seien "derart fabelhaft, dass man sich wundern muss, dass sie überhaupt von einem Angeklagten in einer öffentlichen Verhandlung geäußert werden", sagte Gliwitzky in seinem Schlussvortrag. S. hatte sich erst an den vergangenen beiden Verhandlungstagen zu den Vorwürfen geäußert und dabei alle Schuld von sich gewiesen. Vielmehr hatte er den Ermittlern in seiner Aussage schwere Fehler unterstellt und Verschwörungstheorien dazu geäußert, wie sein Blut an den Tatort gelangte. Laut Gliwitzky bewegt sich der Angeklagte mit seinen Anschuldigungen "im Bereich einer neuen Straftat". Seine Ausführungen sind aus Sicht des Staatsanwaltes derart abwegig, "dass man laut zu lachen anfangen müsste, wenn es nicht so traurig wäre".

Auch die Nebenklage fordert lebenslang für Kraillinger Morde

Die Anwälte der Eltern von Chiara (8) und Sharon (11) haben im Prozess gegen den wegen Mordes an den Kindern angeklagten Onkel lebenslange Haft verlangt, wie auch schon der Staatsanwalt zuvor. Die Nebenklagevertreter beantragten zudem, dass das Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellt. Der beschuldigte Familienvater habe die Kinder in der Nacht zum 24. März 2011 in deren Wohnung in Krailling bei München heimtückisch aus Habgier ermordet. Die Nebenkläger schlossen sich damit dem Plädoyer des Staatsanwalts an.

Das Gericht wollte voraussichtlich noch am Montagnachmittag das Urteil verkünden, ursprünglich war das Urteil für Dienstag geplant. Der Verteidiger hatte zuvor in seinem Schlussantrag kein konkretes Strafmaß gefordert. Danach zog sich die Strafkammer zur Beratung zurück.