Eine Zeitung hatte über Randale der Brüder Jimi Blue und Wilson Gonzalez Ochsenknecht berichtet - nach neuestem Urteil rechtmäßig.

Karlsruhe. Die beiden Söhne des Schauspielers Uwe Ochsenknecht müssen sich Berichterstattung über Ausschreitungen in München gefallen lassen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil, dass die Berichterstattung der Online-Ausgabe der "Sächsischen Zeitung“ über die Randale der zwei Nachwuchsschauspieler rechtmäßig war. Jimi Blue und Wilson Gonzalez Ochsenknecht hatten mit ihrer Klage gegen einen Beitrag mit der Überschrift "Polizei schnappt Ochsenknecht-Söhne“ zunächst in zwei Instanzen Erfolg gehabt. Der Verlag hatte dagegen Verfassungsbeschwerde eingereicht. (AZ: 1 BVR 2499/09, 1BVR 2503/09)

Die Internet-Ausgabe der "Sächsischen Zeitung“ hatte im Mai 2008 darüber berichtet, dass die damals 16- und 18-jährigen Nachwuchsschauspieler in der sogenannten Freinacht in München randaliert hatten und anschließend von der Polizei verhört worden seien. Gemeinsam mit einer Gruppe von Freunden hatten sie unter anderem Fahrräder umgeworfen, Blumenbeete zerstört und einen Telefonhörer in einer Telefonzelle abgerissen. Die Polizei hatte damals die Personalien der beiden jugendlichen Randalierer festgestellt, aber kein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

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Das Landgericht Hamburg und das Hanseatische Oberlandesgericht hatten zuvor entschieden, dass die Berichterstattung über die Randale der beiden Jungschauspieler nicht zulässig gewesen sei. Die Bundesverfassungsrichter hoben am Donnerstag die angegriffenen Urteile auf, da sie das Grundrecht auf Meinungsfreiheit verletzten. Das Landgericht Hamburg muss nun erneut entscheiden.

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht biete nicht immer Schutz davor, in einem Bericht individualisierend genannt zu werden, urteilten die Richter. Der Bericht habe nur die Sozialsphäre der beiden Nachwuchsschauspieler berührt, die "überdies ihre Person selbst in die Öffentlichkeit gestellt haben“. Sie hätten ein Image als "Junge Wilde“ gepflegt und ihre Idolfunktion kommerziell ausgenutzt. Diese Umstände seien in den ersten beiden Urteilen nicht ausreichend berücksichtigt worden. Jimi Blue und Wilson Gonzalez Ochsenknecht wurden als Schauspieler der Filme "Die Wilden Kerle“ bekannt.

Die Presse könne nicht grundsätzlich anonymisiert berichten, führten die Verfassungsrichter aus. Bei Tatsachenberichten müssten wahre Aussagen in der Regel hingenommen werden, "auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind“. Auch das Alter der jungen Schauspieler schütze sie nicht vor einer Namensnennung. (epd)