Richter will Angeklagtem anhand seines Benutzerkontos Beihilfe zum Einbruch beweisen. Ein Präzedenzfall für Deutschland?

Reutlingen/Hamburg. Der Beschuldigte ist Anfang 20, trägt Jeans, Turnschuhe und T-Shirt. In der Hosentasche das mittlerweile (fast) unverzichtbare Smartphone. Die Anklage vor dem Reutlinger Amtsgericht lautet: Beihilfe zum Wohnungseinbruchsdiebstahl. Vor zwei Jahren soll der junge Mann einem Freund den entscheidenden Tipp gegeben haben, zu welchem Zeitpunkt er am besten in das Haus einer Familie einbrechen kann.

Kein besonders spektakulärer Fall. Doch dieser Prozess könnte in die deutsche Rechtsgeschichte eingehen. Den Hinweis soll der Angeklagte per Facebook übermittelt haben. Deshalb hat Richter Sierk Hamann dessen Netztwerk-Account beschlagnahmen lassen, um mit dem Inhalt den 20-Jährigen zu überführen. "Ich habe mir erlaubt, Ihren Facebook-Account zu beschlagnahmen, denn das soziale Netzwerk ist eine unerschöpfliche Quelle", sagte Hamann. Das gab es in dieser Form noch nie in einem Strafprozess in Deutschland. Sollte der als IT-versiert geltende Richter Erfolg haben, könnte die größte Kommunikationsplattform der Welt in Zukunft in sehr vielen Prozessen als Beweismittel gelten.

+++ Facebook als Beweismittel: Richter beschlagnahmt Account eines Angeklagten +++

+++ Experte: Facebook gefährdet die Gesundheit +++

Ob es Richter Hamann wirklich schafft, an die Daten heranzukommen, ist noch unklar. Denn wenn er einen Facebook-Account (oder auch einen E-Mail-Account) komplett beschlagnahmen will, verstößt dies laut Bundesgerichtshof (BGH) gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit. "Man kann nicht einfach alles um einen Angeklagten herum beschlagnahmen lassen", sagt Rechtsanwalt Carsten Ulbricht. Der BGH hat dies bereits 2009 als "Übermaßverbot" begründet. Der Richter muss die Suche auf dem E-Mail-Account einschränken - etwa auf bestimmte Mails oder auf Wörter.

In den USA haben Justiz und Anwälte Zugriff auf Daten sozialer Netzwerke

In Deutschland spielt Facebook zwar schon jetzt bei zahlreichen Ermittlungen eine Rolle. Allerdings können Experten meist nur die öffentlich zugänglichen Daten einsehen. Alle anderen Nachrichten bleiben vor den Augen der Strafverfolger verborgen. "In den USA ist das schon anders. Da ist es gang und gäbe, dass Ermittler oder auch Anwälte Zugriff auf solche Daten bei sozialen Netzwerken erwirken", sagt Experte Ulbricht.

Amerikanische Verhältnisse will der Richter Hamann nun auch in der Bundesrepublik schaffen. Er hat sich mit Facebook Deutschland (Sitz in Hamburg) auseinandergesetzt - und die Erkenntnis gewonnen, dass Facebook Irland für die "Bereitstellung von Diensten für Deutschland" zuständig ist. Hamann zitiert aus einem Schreiben von Facebook: "Es gibt keine in Deutschland Beschäftigten, die Zugriff auf Nutzerdaten haben." Außerdem befinden sich die Computer, auf denen die Daten gespeichert sind, in den USA. Da Facebook die Daten nicht herausgibt, beabsichtigt der schwäbische Amtsrichter "jetzt Zeugen aus Irland zu laden". Schließlich müsse sich auch Facebook an deutsches Recht halten, egal wer in diesem Netzwerk von wo aus auf welche Daten Zugriff habe oder nicht. Der stellvertretende Hamburger Datenschützer Hans-Joachim Menzel setzt sich angesichts der zunehmenden Bedeutung und Nutzung sozialer Netzwerke wie Facebook für genaue gesetzliche Regelungen der Datenabfrage ein. Dazu "bereitet die EU zurzeit eine neue (direkt auch in Deutschland wirkende) Datenschutzverordnung vor, die auch die Probleme von transnational anbietenden Providern lösen soll", sagt er. Der Fachanwalt Thomas Stadler: "Dann wird es künftig wohl häufiger eine Beschlagnahme von Facebook-Accounts geben."

Hohn und Spott ergießen sich im Netz über den Angeklagten

Richter Hamann hofft, den internationalen Rechtsweg vorerst nicht beschreiten zu müssen. Er fordert den Angeklagten auf, die Informationen auf seinem Account selbst zu sichern und herauszugeben, das könne jeder Nutzer eines sozialen Netzwerks. "Ich mache Ihnen das Angebot der freiwilligen Datenherausgabe." Das Verfahren wird am Donnerstag fortgesetzt. Bis dahin hat der Angeklagte, der bei Facebook unter dem Pseudonym "Al Capone" schreibt, Zeit, sich mit seinem Anwalt zu beraten.

Hohn und Spott sind ihm aber schon jetzt in der Internetgemeinde sicher: "Diebe werden immer dümmer" und "Die Jugend wird auch immer doofer. Schon mal was von Verschlüsselung gehört?" Aber auch: "Wenn sie (Facebook) hier Geschäfte machen wollen, dann sollen sie sich nicht rausreden, die Daten wären woanders."