Eine Bewerberin sieht sich wegen eines „Ossi“-Vermerks auf einer Absage diskriminiert und klagte. Heute hat der Prozess begonnen.

Stuttgart. Die Antidiskriminierungs-Beauftragte des Bundes, Christine Lüders, unterstützt die Klage einer Frau, die als „Ossi“ keine Stelle bei einer Stuttgarter Firma bekam. „Ich habe absolutes Verständnis dafür, dass die Frau sich beschwert oder in diesem Fall den Klageweg eingegangen ist“, sagte Lüders am Donnerstag in einem SWR-Interview.

Die Firma hatte die Stellenbewerbung der Frau abgelehnt. Auf dem Lebenslauf hatte der potenzielle Arbeitgeber notiert: „(-) Ossi“ und bei einigen Berufsstationen der Frau „DDR“ ergänzt. Das Arbeitsgericht Stuttgart will am Donnerstag entscheiden, ob dies als Diskriminierung aufgrund der „ethnischen Herkunft“ gilt. Der Arbeitgeber beteuert, Grund für die Ablehnung sei die mangelnde Qualifikation der Bewerberin gewesen.

Aus Lüders' Sicht muss das Antidiskriminierungsgesetz nicht genauer formuliert werden. „Ich würde die viel einfachere Methode wählen, nämlich anonymisierte Lebensläufe einzuführen“, sagte sie. Im persönlichen Gespräch zeige sich die Qualifikation viel deutlicher. „Wir haben herausgefunden, dass gerade Menschen mit türkischem Hintergrund ganz große Probleme haben, dieses Erstgespräch zu bekommen“, sagte Lüders.