Eine Buchhalterin sieht sich wegen eines „Ossi“-Vermerks auf einer abgelehnten Bewerbung diskriminiert und klagt.

Hamburg/Stuttgart. Die Buchhalterin Gabriela S. fühlt sich als gebürtige Ostdeutsche bei der Stellensuche benachteiligt und will dagegen kämpfen - zur Not auch durch die Instanzen. Ihr gehe es dabei nicht ums Geld, sagte Gabriela S. dem Nachrichtenmagazin „Spiegel“. Aber „man hat in solch einer Situation gar keine andere Möglichkeit, als die Firma auf diese Weise zu bestrafen. Nur wenn sie zahlen muss, tut es ihr weh.“

Die Frau aus dem Raum Stuttgart hatte ihre Bewerbungsunterlagen für eine Stelle als Buchhalterin bei einem Fensterbauer laut „Spiegel“ mit einer Absage und einem Vermerk zurückerhalten: „(-)Ossi“ habe auf dem Lebenslauf gestanden. Die Frau klagt im Rahmen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) darauf, dass dies eine Benachteiligung wegen ihrer ethnischen Herkunft sei.

Das Stuttgarter Arbeitsgericht muss am Donnerstag (15. April) die Frage klären, ob „Ossi“ eine eigene Ethnie ist. Falls die Richter zu dem Ergebnis kommen, dass dies tatsächlich der Fall ist, könnte die Frau drei Monatsgehälter à 1600 Euro bekommen.

“Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich mich als „Minus-Ossi“ bezeichnen lassen muss. Ich lasse mir das nicht gefallen“, sagte Gabriela S. dem „Spiegel“. Im Falle einer Niederlage will sie dem Bericht zufolge vor das Landesarbeitsgericht ziehen. „Ich will, dass dieser Ossi-Wessi-Kram ein für alle Mal beendet wird.“