Weil sie vom Firmenbuffet aß, hat ein Arbeitgeber einer Sekretärin gekündigt. Nun hat er sich entschuldigt, bleibt aber bei seiner Entscheidung.

Dortmund. Nach der fristlosen Entlassung einer Chefsekretärin wegen einer Frikadelle und zwei halber Brötchen hat sich der Arbeitgeber bei der 59-Jährigen öffentlich entschuldigt. „Meine Reaktion war menschlich zu hart“, heißt es in einem offenen Brief des Hauptgeschäftsführers des Bauverbands Westfalen, Hermann Schulte-Hiltrop. Die Kündigung will der Verband dennoch nicht zurücknehmen. Ziel sei nun, sich außergerichtlich zu einigen, sagte ein Sprecher am Montag.

Die Angestellte war nach 34 Dienstjahren entlassen worden, weil sie von einem Chef-Büffet zwei Brötchenhälften mit Aufschnitt und eine Frikadelle gegessen hatte. Der Fall sorgte nach dem Scheitern eines Gütetermins in der vergangenen Woche bundesweit für Schlagzeilen.

Seine Reaktion auf den Vorfall bedauere er sehr, erklärte Schulte-Hiltrop dem Schreiben zufolge, das der AP vorliegt. Der Verband sei sich sicher, eine Vereinbarung zu finden, mit der beide Seiten gut weiterleben könnten. Kreisen zufolge ist die Auflösung des Arbeitsvertrags gegen eine Abfindung denkbar.

Zurücknehmen werde er die Kündigung trotz seiner Entschuldigung nicht, sagte Schulte-Hiltrop „stern.de“. „Der Vorwurf eines irreparablen Vertrauensverlustes wird aufrecht erhalten“, erklärte er. Die Sekretärin habe nämlich nicht nur einmal eine Frikadelle und zwei Brötchen gegessen, sondern das sei „über Jahre so gelaufen“. Obwohl die Imbisse nachher immer an die Mitarbeiter verteilt würden, habe sich die Sekretärin schon vorher jahrelang bedient, sagt der Hauptgeschäftsführer dem Online-Magazin zufolge. Eine Abmahnung wäre zu schwach, „das muss man einfach mal so sehen“.

Kündigungen wegen Bagatelldelikten sorgen immer wieder für Schlagzeilen. Demnächst verhandelt das Bundesarbeitsgericht den Fall einer Kassiererin, der wegen zweier Leergutbons im Wert von 1,30 Euro gekündigten wurde. Damit wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin überprüft, das die Kündigungsschutzklage der Mitarbeiterin abgewiesen und damit bundesweit für Empörung gesorgt hatte. Im baden-württembergischen Radolfzell kämpft eine 58-jährige Altenpflegerin um ihren Arbeitsplatz. Sie war fristlos entlassen worden, weil sie mehrere Maultaschen für den eigenen Verzehr mitgenommen hatte.