Die Arge hat einen ehemaligen Pizzeria-Besitzer verklagt. Sie musste seinen Arbeitnehmern Aufstockleistungen zahlen.

Stralsund. Wegen Zahlung von sittenwidrigen Dumping-Löhnen hat das Arbeitsgericht Stralsund am einen ehemaligen Besitzer einer Pizzeria verurteilt. Der Mann muss rund 6600 Euro an die Arge als Behörde zur Betreuung von Langzeitarbeitslosen zahlen, weil er einer Kellnerin, zwei Küchenhelfern und zwei Pizzaboten Stundenlöhne von minimal 1,32 Euro zahlte.

Damit gab das Gericht einer Klage der Arge zum Teil statt. Die Arge wollte 11.000 Euro von dem früheren Pizzeria-Inhaber einklagen, weil sie den Beschäftigten wegen der niedrigen Löhne diesen Betrag als Aufstockleistungen zahlen musste.