“Heimat bist du großer Söhne und Töchter“ - wegen der Hinzudichtung wollen die Erben der Texterin Sängerin Christina Stürmer verklagen.

Wien. Weil sie die österreichische Nationalhymne im Sinne der Gleichberechtigung umformuliert hat, droht der Pop-Sängerin Christina Stürmer ein Gerichtsverfahren. Der Verlag, der die Erben der Textdichterin Paula von Preradovic vertritt, will die 27-jährige Sängerin („Lebe Lauter“) wegen des Eingriffs in das Urheberrecht verklagen, berichtet die österreichische Nachrichtenagentur APA. Der Streit dreht sich um zwei Wörter: Stürmer hatte in ihrer Pop-Interpretation die Textzeile „Heimat bist du großer Söhne“ in „Heimat bist du großer Söhne und Töchter“ geändert.

Auftraggeber des Songs war das österreichische Unterrichtsministerium, dass das Lied für eine Bildungskampagne verwendet. Auch wenn die poppige Version der Nationalhymne schon eine Absurdität sei, ginge es vor allem um die Textverfälschung, sagte der Geschäftsführer des Sessler-Verlags, Ulrich Schulenburg, der APA. Der vom Verlag beauftragte Rechtsanwalt verlange nun eine Unterlassungserklärung von Stürmer und vom Ministerium. Die Regierung habe nicht das Recht, ohne Zustimmung der Erben das Werk zu verändern: „Ich würde ja auch nicht in einen Miro oder einen Hundertwasser einfach etwas hineinmalen.“

Stürmer und das Ministerium wollen aber nicht nachgeben: Die Töchter-Version sei keine Bearbeitung, sondern eine zeitgemäße Anpassung des Textes. Bei einem identitätsstiftenden Werk wie der Bundeshymne sei es rechtlich klar, dass der Auftraggeber im Bedarfsfall Anpassungen vornehmen dürfe, teilte die Rechtsanwaltskanzlei Lansky, Ganzger und Partner mit, die die Bildungskampagne vertritt. Immerhin schließe der Originaltext den weiblichen Teil der Bevölkerung aus.