Der Ethikrat empfiehlt, stattdessen die Informationen über die Hilfsangebote für Schwangere und Mütter in Konfliktlagen zu verstärken.

Berlin. Babyklappen und Angebote zur anonymen Geburt sollten aus Sicht des Deutschen Ethikrats aufgegeben werden. „Die bestehenden Angebote anonymer Kindesabgabe sind ethisch und rechtlich sehr problematisch, insbesondere weil sie das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft und auf Beziehung zu seinen Eltern verletzen“, heißt es in der am Donnerstag in Berlin veröffentlichten Stellungnahme des Deutschen Ethikrats. Die bisherigen Erfahrungen legten zudem nahe, dass Frauen, bei denen die Gefahr bestehe, dass sie ihr Neugeborenes töten oder aussetzen, von diesen Angeboten nicht erreicht werden.

Der Ethikrat empfiehlt, stattdessen die Informationen über die Hilfsangebote für Schwangere und Mütter in Not- und Konfliktlagen zu verstärken und das Vertrauen in diese Angebote zu verbessern. Um darüber hinaus zu helfen, schlägt der Ethikrat ein „Gesetz zur vertraulichen Kindesabgabe mit vorübergehend anonymer Meldung“ vor. Babyklappen und Angebote zur anonymen Geburt gibt es seit 1999. Seitdem sind Schätzungen zufolge mehr als 500 Babys zu Findelkindern mit dauerhaft anonymer Herkunft geworden. In mehr als 50 deutschen Städten gibt es Babyklappen.

In einem ergänzenden Votum tragen laut der Mitteilung zwei Ratsmitglieder zwar die Empfehlung mit, die Angebote der anonymen Kindesabgabe aufzugeben. Sie halten aber eine gesetzliche Regelung für eine vertrauliche Geburt nicht für erforderlich. Das Ziel, Frauen zur Bewältigung ihrer Notsituation einen vertraulichen Schutzraum zu gewähren, kann aus ihrer Sicht bereits mit den vorhandenen Beratungs- und Hilfsmöglichkeiten erreicht werden. Sechs weitere Mitglieder halten in einem Sondervotum fest, dass sie die Empfehlung, die Angebote zur anonymen Kindesabgabe sofort oder schrittweise zu schließen, nicht mittragen können.

Der Deutsche Ethikrat ist ein unabhängiges Sachverständigengremium, das auf der Grundlage eines im August 2007 in Kraft getretenen Gesetzes eingerichtet wurde. Zu seinen Aufgaben gehört unter anderem die Erarbeitung von Stellungnahmen und Empfehlungen für Bundestag und Bundesrat. Der Ethikrat besteht aus 26 Mitgliedern, die naturwissenschaftliche, medizinische, theologische, philosophische, ethische, soziale, ökonomische und rechtliche Wissenschaftsgebiete repräsentieren. Vorsitzender ist der frühere Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig (FDP).