Die Informationspflichten von Babyklappen-Betreibern könnten nach der Sommerpause den Bundestag beschäftigen. “Um die rechtliche Grauzone zu verlassen, brauchen wir eine eindeutige Regelung, wenn nötig auf Bundesebene“, sagte GAL-Familienexpertin Christiane Blömeke dem Abendblatt.

Wie berichtet, hatte der unklare Verbleib von vier Babys, die im vergangenen Jahr in Babyklappen des Vereins SterniPark abgegeben wurden, eine politische Debatte ausgelöst. SterniPark meldet abgegebene Kinder erst nach bis zu acht Wochen dem Jugendamt - und nur dann, wenn die Mutter ihr Kind zuvor nicht zurückgeholt hat. Sozialsenator Dietrich Wersich (CDU) sagte: "Ob in dieser Zeit ein Handel mit Kindern stattfindet, das können wir zumindest nicht ausschließen." Laut Sozialbehörde müssen die Babys unverzüglich gemeldet werden.

Ziel des Vorstoßes von GAL-Politikerin Blömeke ist eine Änderung der gesetzlichen Regelung zur Vollzeitpflege. Danach ist eine behördliche Erlaubnis nicht nötig, wenn Kinder für einen Zeitraum von acht Wochen von anderen Personen als ihren leiblichen Eltern aufgenommen werden.

Blömeke: "Dieses Gesetz ist aber dafür gedacht, dass beispielsweise ein Nachbarskind kurze Zeit aufgenommen werden kann, wenn mal ein Notfall in der Familie vorliegt - aber wohl kaum für Babys." Blömeke plädiert dafür, insbesondere Neugeborene von dieser Regelung auszunehmen. Das werde ihre Fraktion nun rechtlich prüfen.

Leila Moysich, stellvertretende SterniPark-Geschäftsführerin, verteidigte die Acht-Wochen-Frist: "Unser Ziel ist, dass Mütter zu ihrem Kind zurückkehren, dafür wollen wir ihnen Zeit lassen. Ein gesetzlicher Vormund ist nur dann nötig, wenn die Mutter dauerhaft ihrem Erziehungsanspruch nicht nachkommt", sagte sie dem Abendblatt. Die Frage, so Leila Moysich, sei daher auch: "Hat der Staat nicht seiner Wächterrolle Genüge getan, wenn er Babyklappen einrichtet, um Leben zu retten?" SterniPark beruft sich auch auf eine Regelung des im Jahr 2001 mit der Stadt Hamburg geschlossenen Zuwendungsvertrags. In einem Begleitschreiben zum Vertrag einigten sich die Parteien damals darauf, die unverzügliche Meldepflicht nicht als sofortige Pflicht anzusehen: "(...) Die Vertragsparteien kommen daher überein (...) das Wort ,unverzüglich' (...) so zu interpretieren, dass eine Frist von maximal 8 Wochen bis zur Meldung (...) eingeräumt wird." Laut Sozialbehörde wurde der Vertrag Ende 2002 gekündigt. Die Regelung gelte nicht mehr.

Bei der Staatsanwaltschaft ist am vergangenen Freitag ein Ordner der Sozialbehörde mit umfangreichen Unterlagen zu SterniPark eingegangen. Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers: "Zurzeit sichten und prüfen wir die Unterlagen, um im Anschluss zu entscheiden, ob förmliche Ermittlungen aufgenommen werden."