Schon früher standen prominente Deutsche wegen des Vorwurfs sexueller Nötigung oder Gewalttätigkeiten gegen Frauen vor Gericht. Jedesmal gerieten die Prozesse zu großen Medienereignissen.

Für Klaus Löwitsch, bekannt als "Peter Strom" in der gleichnamigen Krimiserie, war die Anklage gegen ihn wegen sexueller Nötigung der Grund für das Ende seiner Karriere. Im Sommer 2001 mußte sich der damals 65jährige in Berlin wegen angeblicher Übergriffe auf Claudia Wyzniewski nach einem Kneipenbummel in Berlin-Mitte verantworten. Die Staatsanwaltschaft ließ den Vorwurf der sexuellen Nötigung zwar fallen, verurteilte Löwitsch jedoch zu einer Geldstrafe in Höhe von 27 000 Mark wegen "fahrlässigen Vollrausches". Löwitsch hatte zur Tatzeit 5,15 Promille Alkohol im Blut. Der Schauspieler zog sich aus der Öffentlichkeit zurück. Am 3. Dezember 2002 starb er an einem Krebstumor. Freunde von Löwitsch behaupteten später, der Prozeß habe ihn seelisch gebrochen und der damit verbundene Streß sei der Grund für den Ausbruch der Krebserkrankung gewesen.

Auch der deutsche Schauspieler Burkhard Driest stand 1980 wegen der angeblichen Vergewaltigung seiner Kollegin Monika Lundi in den USA vor Gericht. Der Richter schenkte Lundi wegen Widersprüchen in ihren Aussagen und der Entlastung Driests durch mehrere Zeugen keinen Glauben. Statt dessen unterstellte er der Frau niedere Beweggründe und Habgier als Antrieb für ihre Behauptungen. Driest wurde zu 500 Dollar Geldstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, daß Driest Monika Lundi im Streit geschlagen hatte.