Frankfurt. "Des Menschen Würde ist in eure Hand gegeben. Achtet und bewahrt sie." Mit diesem Appell an die Medien schloß Richterin Bärbel Stock am Donnerstag ihre Urteilsbegründung zum Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung für TV-Moderator Andreas Türck. Das Gericht folgte damit wie erwartet der Staatsanwaltschaft, die einen Freispruch des 36jährigen gefordert hatte.

Der frühere ProSieben-Moderator und ein Freund hatten Katharina B. und eine Freundin im August 2002 in einer Bar in Frankfurt kennengelernt. Danach wollten sie zusammen mit dem Auto zu einer anderen Bar fahren. Sie hielten schließlich auf einer Mainbrücke, wo es zwischen Türck und der 29jährigen zum Oralsex kam. Nach Ansicht des Gerichts war aber nicht nachzuweisen, ob Katharina B. mit Gewalt dazu gezwungen wurde. Sie hatte ausgesagt, Türck habe sie gewürgt und ihren Kopf gegen das Brückengeländer gestoßen.

Die psychologischen Sachverständigen hielten aber eine unbewußte oder gar bewußte Falschaussage von Katharina B. für möglich. Nach Ansicht eines Gutachters deutete B. das tatsächliche Geschehen vermutlich um. Türck habe deshalb nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" freigesprochen werden müssen, sagte Stock. Was tatsächlich in der Nacht geschehen sei, bleibe in der "Grauzone zwischenmenschlicher Begegnungen".

Stock betonte, daß B.s Aussage glaubhaft gewesen sei, daß keine Motivation erkennbar gewesen sei, weswegen sie eine falsche Aussage habe machen sollen, daß sie Türck nicht angezeigt habe, keinen "Belastungseifer" oder eine "Schädigungsabsicht" gezeigt habe. Das habe die Eröffnung der Hauptverhandlung gerechtfertigt.

Allerdings verstehe das Gericht nicht, wer Katharina B. dazu gebracht habe, der Hauptverhandlung an jedem einzelnen Tag beizuwohnen, betonte Stock. Die 29jährige, die sich bei der Urteilsverkündung immer wieder Tränen abwischen mußte, hatte in der Verhandlung über jahrelange Eßstörungen, Selbstverletzungen und einen Selbstmordversuch in ihrer Jugend gesprochen. Türcks Verteidigung habe einiges getan, um Katharina B. "möglichst übel beleumundet dastehen zu lassen".

Die Anwälte Türcks zeigten sich erfreut über den Freispruch für ihren Mandanten. Sie seien "glücklich", sagte seine Verteidigerin Susanne Wagner. Ihr Kollege Rüdiger Weidhaas betonte allerdings, daß es in diesem Verfahren "nur Verlierer" gebe. Türck selbst äußerte sich zunächst nicht öffentlich zu dem Urteil und seiner Zukunft. Sein früherer Sender ProSieben hatte ihm bereits nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft eine mögliche Wiederanstellung in Aussicht gestellt.