Zwölf Menschen erstickten 2002 in einem Schlafwagen der Deutschen Bahn. Ein Berufungsgericht in Frankreich sprach nun das Unternehmen mitschuldig.

Nancy/Paris. Rund zehn Jahre nach der Brandkatastrophe in einem Schlafwagen der Deutschen Bahn hat ein französisches Berufungsgericht das Unternehmen zu einer Geldstrafe von 160.000 Euro verurteilt. Die Richter in Nancy sahen es am Dienstag als erwiesen an, dass die DB AutoZug GmbH bei Sicherheitsvorkehrungen schlampte und damit den Tod von zwölf Menschen mit verantworten muss. „Wir respektieren das Urteil“, sagte ein Bahn-Sprecher danach. Es solle nun mit Blick auf mögliche Rechtsmittel geprüft werden.

In erster Instanz war die Bahn 2011 noch freigesprochen worden. Damals verurteilte ein Gericht lediglich den deutschen Zugbegleiter Volker J. wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung zu einer einjährigen Haftstrafe auf Bewährung. Diese Verurteilung wurde am Dienstag bestätigt. Die Richter verdoppelten allerdings das Strafmaß auf zwei Jahre. Der heute 65 Jahre alte Mann hatte den Brand in der Nacht zum 6. November verursacht und anschließend in Panik falsch reagiert.

Den Ermittlungen zufolge stellte Volker J. auf der Fahrt von Paris nach München eine Tasche auf einer eingeschalteten Herdplatte in seinem Dienstabteil ab. Darüber hing eine Uniform. Als sie erst einmal Feuer gefangenen hatte, breiteten sich Flammen und Qualm in Windeseile aus. Anstatt sofort die Fahrgäste zu alarmieren und die Notöffnung der Kabinen zu betätigen, lief der Zugbegleiter mit brennenden Haaren los, um seinen Chef zu finden. Der Zug wurde schließlich kurz hinter dem Bahnhof von Nancy im Nordosten Frankreichs gestoppt. Für zwölf Menschen, darunter drei Deutsche, kam jede Hilfe zu spät.

Zu den vielen Opfern war es wahrscheinlich gekommen, weil die Schlafwagen verriegelt waren. Dies war damals üblich. Die Staatsanwaltschaft monierte in dem Verfahren das Schließsystem, aber auch das Fehlen eines zweiten Feuerlöschers sowie mangelhafte Hinweise auf die Nothammer zum Einschlagen der Scheiben.

Die DB wies darauf hin, dass der Schlafwagen den gültigen Normen und Regelungen entsprochen habe und vom Eisenbahn-Bundesamt zugelassen war, konnte das Berufungsgericht aber offensichtlich nicht von ihrer Unschuld überzeugen. Die Bahn hatte wie im ersten Prozess mit einem Freispruch gerechnet. Dieses Urteil gab es am Dienstag lediglich für die französische Bahn SNCF, die den Zug zusammen mit der Deutschen Bahn betrieben hatte.

Das deutsche Unternehmen hat aus dem Unglück bereits seit langem Konsequenzen gezogen. Der betroffene Wagentyp wird nicht mehr eingesetzt. Als wichtigste Neuerung seien alle Nachtzüge der Deutschen Bahn mit Brandmeldeanlagen ausgestattet worden, teilte das Unternehmen bereits im vergangenen Jahr zum Prozess mit.

Ebenfalls werde Waggons aus dem Ausland, die nicht mit dieser Sicherheitstechnik ausgestattet sind oder nicht ersatzweise durch eine Brandwache betreut werden, der Zugang zum deutschen Netz verwehrt.