Bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt sind am 6. Juni 2021 rund 1,8 Millionen Menschen berechtigt,
ihre Stimme abzugeben. Das sind 86.080 Menschen weniger als bei der vorigen Landtagswahl im
Jahr 2016. Für die Wahl ist das Gebiet Sachsen-Anhalts in 41 Wahlkreise gegliedert. Jeder
Wahlberechtigte kann zwei Stimmen abgeben. Mit der Erststimme wird ein Wahlkreiskandidat gewählt,
mit der Zweitstimme die Landesliste einer Partei. Die abgegebenen Zweitstimmen entscheiden über die
Zusammensetzung des Landtags in Sachsen-Anhalt. Dieser wird ab 2021 kleiner: Die Zahl der Abgeordneten
sinkt von 87 auf 83.