Oberlandesgericht schlägt im Konflikt zwischen Kiezklub und Vermarkter über Merchandising-Rechte einen außergerichtlichen Vergleich vor.

Hamburg. Schon zu Verhandlungsbeginn war deutlich geworden, dass an diesem Tag kein Urteil zu erwarten sei. "Wir haben es hier mit einer spannenden Sache zu tun, die heftig diskutiert worden ist. Aber wir sind in einer Situation, dass der Senat die Sache nicht meint, beurteilen zu können. Wir werden uns heute nicht das letzte Mal sehen", sagte Richter Schmidt, Vorsitzender des 3. Zivilsenats am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg, in Richtung der anwesenden Parteien von Upsolut und dem FC St. Pauli.

+++ Kommentar: Richtig oder falsch gibt es nicht +++

+++ Zwei Neue für St. Pauli +++

Seit vier Jahren versucht der Verein seine Merchandising-Rechte von dem Vermarkter zurückzuholen. 2000 hatte der Klub 50 Prozent an Upsolut abgetreten, ebenso die Hälfte der Vermarktungsrechte - für ein Darlehen von 2,6 Millionen D-Mark. 2004 erhielt der FC seine Vermarktungsrechte zurück, gab dafür aber weitere 40 Prozent der Merchandising-Rechte ab. Zurückkaufen kann der Klub die Anteile 2034, zum Preis der Erlöse der drei vorangegangenen Geschäftsjahre. Sittenwidrig und ein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht sei das, sagen sie beim FC St. Pauli, zumal es ihnen nicht erlaubt ist, eigene Fanartikel auf dem Markt anzubieten, während Upsolut auf Einhaltung der bestehenden Verträge pocht.

Der Senat vertagte die Entscheidung auf den 6. Dezember, hat weitere Unterlagen angefordert und die Parteien aufgerufen, sich außergerichtlich zu einigen. Schmidts Vergleichsvorschlag: "Wir meinen, das der Vertrag zu einem früheren Ende und mit einer geringeren Rückkaufssumme ablaufen sollte. Vielleicht 2014, nach zehn Jahren, und zum Preis der Umsatzerlöse von einem Jahr." Was nach aktuellen Zahlen immer noch etwa zwei Millionen Euro bedeuten würde. Eine Summe, die dennoch schwer zu stemmen sein wird. Spannende Sache ...