Ein Kommentar von Lutz Wöckener

Die Richter haben gesprochen, und doch geschwiegen. Es war ihnen nicht möglich, St. Paulis Streit mit Vermarkter Upsolut zu schlichten. Nachdem der Klub beim Versuch, seine 2000 und 2004 veräußerten Merchandising-Rechte zurückzuholen, vor dem Landgericht eindrucksvoll gescheitert war, hat sich die Sachlage indes leicht zu seinen Gunsten verändert. Die Laufzeit des Vertrags, so die Richter, sei ebenso deutlich herabzusetzen wie die Rückkaufsumme - zumindest möglicherweise. Urteilen und sich festlegen wollten und konnten sie sich nicht. Hätte, müsste, sollte und könnte prägten die Ausführungen und zeigten einmal mehr, wie schwer sich selbst Experten mit der Frage tun: Wem gehören die Rechte? Ein Fall für den Dativ? Ein Fall für den Konjunktiv!

Die Unparteiischen spielen auf Zeit, forderten weitere Unterlagen an, die nichts an der Sachlage ändern werden. Richtig oder falsch gibt es diesmal nicht. Die Upsolut AG, deren Risiko fürstlich entlohnt wurde, beharrt zu Recht auf den Vertrag. St. Paulis Verantwortliche hingegen waren 2004 allesamt noch nicht im Amt. Ihr Vorgehen ist moralisch absolut zulässig, im Sinne des Vereinswohls sogar zwingend erforderlich.

Der Rat zur außergerichtlichen Einigung ist auch die Hoffnung, sich nicht weiter mit dem Fall beschäftigen zu müssen. Die Richter gaben den Parteien schnell noch ein paar Zahlen als Anhalt mit. "Es wäre möglicherweise ein kartellrechtswidriger Vergleich", stellten sie fest. Aber ein falscher Kompromiss, der die einzige richtige Lösung bedeuten würde.