Das Landgericht vertagt die Entscheidung im Streit um die Merchandisingrechte am Kiezklub erneut. Entschieden werden soll nun im Januar.

Hamburg. Man hatte es sich bereits denken können. Das Landgericht Hamburg hat die für den gestrigen Dienstag angekündigte Entscheidung im Streit zwischen dem FC St. Pauli und Vermarkter Upsolut verschoben . Wieder einmal. Nun soll am 6. Januar 2011 bekannt gegeben werden, ob das seit 2004 bestehende Vertragsverhältnis sittenwidrig ist, gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstößt und damit unwirksam wäre und ob es dem Klub erlaubt ist, unabhängig von seinem Partner eigene Vertriebskanäle zu öffnen.

Schon seit 14 Monaten beschäftigt sich das Gericht mit der Sache

Seit mehr als 14 Monaten, seit dem 15. Oktober 2009, beschäftigt sich das Landgericht mit der Sache: St. Pauli hatte eine Feststellungsklage eingereicht, deren Verhandlung von Upsolut mehrfach aufgeschoben worden war, am 22. Oktober 2010 dann aber vor dem Landgericht stattfand. Seitdem warten beide Parteien auf das Ergebnis, das bereits für vergangenen Donnerstag angekündigt, aber noch einmal auf gestern verschoben worden war. Als der den Verein vertretende Rechtsanwalt Henning Harte-Bavendamm um 14 Uhr telefonisch bei der Zivilkammer 15 des Landgerichts anrief, um die Entscheidung abzufragen, wurde er einmal mehr vertröstet. Unabhängig davon, ob das Gericht den neuen Termin einhalten kann, scheint die Tendenz des Richters bereits eindeutig. Bei der Verhandlung vor zwei Monaten war deutlich geworden, dass er dem Gutachten des Klubs in den Kernpunkten nicht folgen werde.

Grundlage des Streits ist der Vertrag über die Merchandisingrechte am FC St. Pauli. Im Jahr 2000 hatte Upsolut dem in finanziellen Schwierigkeiten steckenden Klub ein Darlehen von 2,6 Millionen Mark gegeben und im Gegenzug 50 Prozent der Vermarktungs- und 50 Prozent der Merchandisingrechte erhalten. Vier Jahre später holte sich St. Pauli 40 Prozent der Sponsoringrechte zurück, trat dafür aber weitere 40 Prozent der Merchandisingrechte an Upsolut ab. Der Vermarkter hält seitdem gemeinsam mit der Textilfirma Miles 90 Prozent, muss St. Pauli aber eine Lizenzgebühr von 20 Prozent vor Steuern und abzüglich aller Betriebskosten zahlen. Der Vertrag läuft bis 2034 und ist für den Klub nur dann gegen eine Zahlung des Gewinns der letzten drei Jahre kündbar - etwa vier Millionen Euro. Ansonsten verlängert er sich um weitere 20 Jahre. Vertragslänge und Verlängerungsklausel, in denen der Verein die Chance für eine Unwirksamkeit gesehen hatte, dürften bestehen bleiben.

Womöglich könnte der Kiezklub eigene Produktlinien steuern

Womöglich wird aber eine andere Beschränkung fallen. Mit seiner Klage ließ der Verein nicht nur die generelle Rechtmäßigkeit des Vertrags prüfen, sondern auch, worauf genau sich dieser beziehe. Sollte die Bindungswirkung nur für Vereinswappen und Totenkopf gelten, wäre es dem Kiezklub möglich, eigene Produktlinien zu steuern. Der Anwalt der Gegenseite hatte dies im Oktober bereits eingeräumt, allerdings eine Frist von acht Jahren nach Vertragsschluss gefordert. Sollte in dem Punkt St. Pauli Recht zugesprochen werden - der Verein hatte allenfalls die Grundlage für eine fünfjährige Frist erkannt - wäre dies schon ab Januar möglich. Wenn sich das Gericht bis dahin zu einer Entscheidung durchringt ...