Der Klub hat dem Strafmaßantrag nicht zugestimmt. Somit wird der Fall neu aufgerollt. Das Urteil trifft nun das DFB-Sportgericht.

Hamburg. Fußball-Zweitligist FC St. Pauli droht nach dem Kassenrollen-Wurf vom 19. Dezember zwar kein Spiel vor leeren Rängen - dennoch wird die Strafe nach Abendblatt-Informationen einen Ausschluss von Zuschauern beinhalten. Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) forderte einen Teilausschluss von Zuschauern, der sich auf die Stehplätze des Fanblocks bezieht. Die Strafe soll nach dem Urteil beim folgenden Heimspiel wirksam werden. Allerdings hat St. Pauli dem Strafmaßantrag nicht zugestimmt. Somit wird der Fall bei der Verhandlung neu aufgerollt. Der Klub will sich selbst offiziell nicht weiter äußern. Das Urteil trifft nun das DFB-Sportgericht.

Die Klubverantwortlichen hatten einen entsprechenden Posteingang stets dementiert. Noch in der vergangenen Woche hieß es auf Anfrage, dass man irritiert sei, weshalb das Verbandsgremium so ungewöhnlich lange für den Antrag benötige. Dabei erreichte den DFB am Montag bereits die Stellungnahme des Zweitliga-Fünften.

Bereits am 14. April 2011 nahmen Vizepräsident Gernot Stenger und Sportchef Helmut Schulte in den Tagungsräumen drei und vier der DFB-Zentrale Platz und stritten mit dem Kontrollausschussvorsitzenden Anton Nachreiner über die Konsequenzen nach dem Spielabbruch gegen den FC Schalke 04. Am 1. April 2011 hatte ein Zuschauer einen vollen Bierbecher auf den Rasen des Millerntor-Stadions geworfen und den Schiedsrichter-Assistenten getroffen. Richter Hans E. Lorenz modifizierte das beantragte "Geisterspiel" zu einer Platzsperre in Kombination mit einem Teilausschluss der Öffentlichkeit - St. Pauli eröffnete die Saison mit einem Heimspiel vor 10 093 Zuschauern in Lübeck. St. Paulis jüngere Geschichte mit Strafen wegen zweier Becherwürfe, eines Schneeballwurfs gegen Kaiserslauterns Spieler Christian Tiffert, des Abbrennens von pyrotechnischen Erzeugnissen, mangelnden Ordnungsdienstes und immer wieder in den Innenraum geworfener Münzen und Feuerzeuge ist den Ordnungshütern in Frankfurt bestens bekannt.

Werfer der Kassenrolle stellt sich: 20-jähriger Abiturient

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Allerdings ist der Kassenrollenwurf nur schwer mit den vorangegangenen Verstößen vergleichbar. Der Fan, der am 18. Dezember in der 48. Minute des Spiels gegen Frankfurt den Spieler Pirmin Schwegler mit einer von der Südtribüne geworfenen Kassenbonrolle am Kopf getroffen und sich zwei Tage nach dem Unfall auf der Geschäftsstelle des FC St. Pauli gestellt hatte, konnte glaubhaft versichern, dass es sich um ein Versehen handelte, da sich die Kassenrolle durch eine Verkettung unglücklicher Umstände nicht in der Luft abgerollt habe und nur deshalb als Wurfgeschoss auf den Platz geflogen sei.

Nach dem Strafantrag des DFB-Kontrollausschusses, auf den die Vorfälle in der Sporthalle Hamburg vom 6. Januar übrigens keine Auswirkungen hatten, drohen dem 20-jährigen Abiturienten nun finanzielle Konsequenzen. Sollte das Sportgericht dem Antrag folgen, würde St. Pauli ein Schaden in Millionenhöhe entstehen, der dann auf den Werfer umgelegt werden könnte. Der Bierbecherwerfer war in erster gerichtlicher Instanz zu einer Strafe von 12 000 Euro verurteilt worden. Erst gestern erklärte St. Paulis Aufstiegskonkurrent Greuther Fürth, die 10 000-Euro-Strafe wegen des Abfeuerns von Leuchtkugeln während des Pokalspiels gegen den 1. FC Nürnberg vom ermittelten Täter zurückzufordern.

Mit Material von sid