Hamburg. Das Verbandsgericht korrigierte zuletzt mehrere Entscheidungen des Gremiums. „Verfahren strotzte vor Fehlern“.

Joachim Dipner gab sich wortkarg. Zurücktreten wolle er nicht, und sein Amt mache ihm noch Freude. Mehr Inhaltliches wollte der Vorsitzende des Spielausschusses des Hamburger Fußball-Verbandes (HFV) zu den Fragen des Abendblatts nicht sagen. Begründung: „Der Spielausschuss bezieht zu Urteilen aus dem HFV grundsätzlich keine Stellung.“

Ob sein Gremium Fehler gemacht habe? In einer Krise stecke? Sich Rechtsberatung vor seinen Entscheidungen einhole? Dipners Antwort darauf? Schweigen.

Spielgenehmigung aufgehoben

Dabei verschärft die jüngste Entscheidung des Verbandsgerichts den Ansehensverlust des Spielausschusses. Das HFV-Verbandsgericht hob in zweiter und letzter Instanz die vom Spielausschuss erteilte Spielgenehmigung für Süderelbes Tarik Cosgun auf. Der Spieler hatte seinen Vertrag bei Oberligameister TuS Dassendorf im Sommer nicht ordnungsgemäß innerhalb der Wechselfrist aufgelöst. Der Wedeler TSV, der das Verbandsgerichtsurteil erzwang, möchte seine Niederlage gegen den FCS (1:2) nun in ein 3:0 umwerten lassen, der SV Rugenbergen (1:3) ebenso. Barmbek-Uhlenhorst (1:1) verzichtet dagegen auf einen Einspruch.

„Warum holt sich der Spielausschuss im eigenen Verband keine rechtliche Hilfe vor seinen Entscheidungen? Warum müssen die Vereine durch monatelangen Kampf Grundsatzurteile erzwingen? Das verstehe ich einfach nicht“, ärgert sich Wedels Liga-Vorsitzender Walter Zessin. Seine Kritik verweist auf eine Hinrunde, in der der Spielausschuss oft außer Form war.

Spielausschuss wurde zerpflückt


Dipners Gremium verfügte die Neuansetzung der wegen Gewitters und Flutlichtproblemen abgebrochenen Oddset-Pokalpartie zwischen dem Ahrensburger TSV und Eintracht Norderstedt – das Verbandsgericht wertete 3:0 für Norderstedt. Der Spielausschuss verlegte das erste Rückrundenspiel zwischen Teutonia und Barmbek-Uhlenhorst (BU) mehrfach wegen Abstellungen einiger Teutonia-Akteure für ein Futsal-Länderspiel – das Verbandsgericht stellte auf Barmbeker Protest die Rechtswidrigkeit der gängigen Praxis solcher Verlegungen von Amateurfußballspielen für Spiele oder Lehrgänge im Futsal grundsätzlich fest.

Pointiert zerpflückte Verbandsrichter Thomas Zeißing bei der Urteilsbegründung den Spielausschuss. Dessen Verfahren habe „vor Fehlern gestrotzt. Da ist uns die Kinn­lade heruntergefallen.“ Bei Dipner, auch Futsal-Verantwortlicher im Norddeutschen Fußball-Verband, stelle sich in diesem Fall „die Frage der Befangenheit“. Auch seien DFB-Richtlinien nicht beachtet worden. Mit dem Cosgun-Urteil ist nun der Hattrick aufsehenerregender Ohrfeigen für den Spielausschuss perfekt. Schon jetzt ist sicher: Die Urteile des Spielausschusses stehen in der zweiten Saisonhälfte unter noch kritischerer Beobachtung.