Wegen vereinsschädigenden Verhaltens wollen Weidmann und der 3. Vorsitzende Alexander Kramer Friz jetzt aus dem Verein ausschließen.

Das Amtsgericht Hamburg-St. Georg hat das Hausverbot gegen Stefan Friz, 2. Vorsitzender des Hamburger Vereins Sportspaß (rund 50.000 Mitglieder), wie erwartet aufgehoben. Richterin Hohmuth verpflichtete den Freizeitsportverein, Friz „uneingeschränkten Zugang zu allen Sportstätten zu gewähren und ihm die Teilnahme an allen Sportangeboten zu gestatten“.

Sportspaß muss dem Rechtsanwalt zudem die Ausübung seiner satzungsrechtlichen Rechte als Mitglied des Vorstandes wieder uneingeschränkt ermöglichen – und die Kosten des Verfahrens tragen.

Lesen Sie auch:

Michael Weidmann, geschäftsführender ehrenamtlicher Vorsitzender des Clubs, will den Beschluss der Richterin akzeptieren, ihn aber erst kommentieren, „wenn ich die Begründung kenne“, sagte er dem Abendblatt. Der Beschluss wird dem Verein in den nächsten Tagen zugestellt. Wegen vereinsschädigenden Verhaltens wollen Weidmann und der 3. Vorsitzende Alexander Kramer Friz aber jetzt aus dem Verein ausschließen.