Hamburg. Beschluss gegen Vorstand Friz sei nicht satzungsgemäß. Entscheidung am 30. Juli. Mitgliederzahl auf etwa 50.000 gefallen.

Der Andrang war groß, zu groß für Zeiten wie diese. Richterin Hohmuth hatte alle Mühe, die Personenzahl im Raum 202 des Amtsgerichts St. Georg auf elf zu reduzieren, die momentan maximal in ihrem Verhandlungsraum mit dem nötigen Abstand und Mund-Nasen-Schutz anwesend sein dürfen. Sieben Besucher mussten wieder vor die Tür.

Darum ging es, und das war offenbar von größerem Interesse: Der Rechtsanwalt Stefan Friz, 2. Vorsitzender des Hamburger Vereins Sportspaß e. V., hatte am Amtsgericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen jenes Hausverbot gestellt, das der Vereinsvorsitzende Michael Weidmann und der 3. Vorsitzende Alexander Kramer am 28. Juni gegen ihn verhängt hatten (Abendblatt berichtete). Einer der Vorwürfe: Friz hätte angeblich bestimmte Corona-Regeln des Clubs missachtet.

Friz ist seit rund 25 Jahren Mitglied bei Sportspaß

Am 14. Juli aber hatte der dreiköpfige Beschwerdeausschuss des Vereins das Hausverbot einstimmig aufgehoben, woraufhin Friz, seit rund 25 Jahren Mitglied bei Sportspaß, am nächsten Tag das Center City Nord aufsuchte. An der Rezeption erfuhr er, dass das Hausverbot auf Anweisung seiner Vorstandskollegen weiter gelte, der Beschwerdeausschuss sei nicht zuständig. Friz trainierte dennoch. Vorstand Kramer wurde von der Rezeptionistin angerufen, später die Polizei, die Friz aufforderte, den „Complete Body Workout“-Kurs zu verlassen. Weil sie dem Gerichtsverfahren nicht vorgreifen wollten, empfahlen die Polizistinnen schließlich, Friz könne bis zur Entscheidung im Center trainieren.

Ihren Beschluss will Richterin Hohmuth am nächsten Donnerstag verkünden. Ihre vorläufige rechtliche Bewertung, das Hausverbot sei von der Vereinssatzung nicht gedeckt, und sie halte dies daher für „unwirksam“, befriedete den Fall nicht. Rechtsanwältin Anja Borstelmann, die Vereinsvertreterin, ließ nach vierminütiger Unterbrechung der Verhandlung wissen, dass Friz auch künftig nicht die Räume des Clubs betreten dürfe.

Der Verein Sportspaß e. V. hat nur noch 50.000 Mitglieder

Eine gütliche Einigung war ausgeschlossen. Friz’ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen das Hausverbot dürfte nach dem bisherigen Stand des Verfahrens wahrscheinlich stattgegeben werden. Schon am Vortag will Friz wieder einen Kurs bei Sportspaß besuchen. Online hat er sich bereits angemeldet.

Mit der Verkündung der Richterin droht der Fall am 30. Juli nicht ausgestanden zu sein. Friz fordert in seiner Funktion als 2. Vorsitzender Einblick in alle Geschäftsunterlagen des Vereins, der ihm zuletzt verwehrt wurde. Warum, bleibt unklar, auch welche Interessen der Vorsitzende Weidmann verfolgt. Sportspaß, Hamburgs größter Freizeitsportverein, durchlebt gerade die wohl größte Krise seiner Geschichte. Die Mitgliederzahl ist im ersten Halbjahr auf etwa 50.000 gefallen, 2016 waren es 74.000. Und noch immer sind erst fünf von sieben Sportcentern wieder geöffnet.