Zürich. Für Platini gibt es eine Hintertür für die Kandidatur als Blatter-Nachfolger bei der Fifa. Ethikkommission soll transparenter werden.

Die Wahl des neuen Präsidenten beim taumelnden Fußball-Weltverband Fifa soll trotz der Skandale und Sperren gegen Spitzenfunktionäre wie geplant am 26. Februar 2016 über die Bühne gehen. Nach einer vier Stunden dauernden Dringlichkeitssitzung lehnte das Exekutivkomitee um den krisengeschüttelten DFB-Boss Wolfgang Niersbach am Dienstag in Zürich eine Verschiebung ab. Das ermöglicht auch eine Hintertür für den derzeit gesperrten Michel Platini als möglichen Blatter-Nachfolger. Zudem soll die Ethikkommission künftig transparenter agieren dürfen.

Mit der Entscheidung des Gremiums bleibt es auch beim Ende der Bewerbungsfrist am kommenden Montag (26. Oktober). „Die Fifa bestätigt den 26. Februar als Termin des außerordentlichen Kongresses“, hieß es in einem offiziellen Tweet der Fifa, deren Protagonisten rund um Interimspräsident Issa Hayatou (Kamerun) sich nicht den Medien bei einer Pressekonferenz stellen wollten.

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Die Diskussion um eine Wahl-Verschiebung war nach den 90-Tage-Sperren für den scheidenden Amtsinhaber Joseph S. Blatter und Präsidentschafts-Anwärter Michel Platini aufgekommen. Weder der Fifa-Boss (79) noch der Uefa-Chef (60), die von der Fifa-Ethikkommission einer dubiosen Zahlung von zwei Millionen Schweizer Franken aus dem Verkehr gezogen wurden, durften an der Exko-Sitzung teilnehmen.

Hintertür für Platini

Nach dem Votum gegen eine Verschiebung gilt der Ausgang der Wahl als völlig offen. Vor allem weil hinter Platini, der vor seiner Sperre als großer Favorit galt, große Fragezeichen stehen. Trotz seiner Suspendierung darf sich Platini aber noch auf eine Hintertür auf dem Weg zur erhofften Fifa-Präsidentschaft hoffen.

Nach dem Ende der Bewerbungsfrist am 26. Oktober werde zwar ein Integritätscheck der Anwärter folgen, teilte die Fifa mit. Dieser werde allerdings nicht durchgeführt, solange ein Kandidat gesperrt sei. Platinis Suspendierung läuft Anfang Januar aus und kann noch um 45 Tage verlängert werden. Die Fifa-Ethikkommission strebt ein schnelles endgültiges Urteil an.

Wer könnte noch kandidieren?

Noch ist allerdings nicht sicher, wer sich alles zum „Herrn über die Skandale“ wählen lassen möchte. Hinter dem früheren Fifa-Vizepräsident Chung Mong-Joon aus Südkorea steht aufgrund seiner Sechs-Jahre-Sperre ein noch größeres Fragezeichen als hinter Platini. Dem jordanischen Prinzen Ali bin Al Hussein, Brasiliens Idol Zico und David Nakhid (Trinidad und Tobago) werden kaum Chancen eingeräumt.

Scheich Salman bin Ibrahim al Khalifa, Oberhaupt des asiatischen Verbandes AFC, möchte zwar offensichtlich (“Ich bin von einer wachsenden Zahl von führenden Fußballfunktionären, Fifa-Mitgliedern und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens zur Bewerbung aufgefordert worden“) - gegen den Bahrainer werden allerdings schwere Vorwürfe erhoben. Nach Angaben des kicker ermittelt die Ethikkommission gegen das Exekutivmitglied wegen des Anfangsverdachts auf Verletzung von Menschenrechten.

Und der Südafrikaner Tokyo Sexwale ist bisher nur der Wunschkandidat des ebenfalls ins Zwielicht geratenen Franz Beckenbauer, der durch die Spekulationen um die angeblich ebenfalls gekaufte WM-Endrunde 2006 in Deutschland kaum noch internationales Gewicht haben dürfte.

Neben den Präsidenten-Wahlen beschäftigte sich die Fifa-Führung, auf der nach wie die Verhaftungen von Spitzenfunktionären sowie die Ermittlungen der US-Justiz und der Schweizer Behörden lasten, am Dienstag mit weiteren Reformschritten. Sie sollen beim nächsten Treffen (2./3. Dezember) weiter vorangetrieben werden.

Mehr Transparenz

Die Ethikkommission des Fußball-Weltverbandes Fifa wird zukünftig transparenter arbeiten. Das Exekutivkomitee hat bei seiner Dringlichkeitssitzung am Dienstag entschieden, dass der entsprechende Artikel (36) des Ethikcodes „abgeändert“ wird.

Damit folgte das Exko einem Antrag der Vorsitzenden Hans-Joachim Eckert (München/rechtsprechende Kammer) und Cornel Borbely (Schweiz/ermittelnde Kammer). Sie hatten gefordert, künftig zumindest auf Anfrage Auskünfte zu laufenden Ermittlungen und Beschuldigten geben sowie Urteile noch vor Erlangung der Rechtskraft begründen zu können. Außerdem sollen beide in Fällen von aufkommenden Falschinformationen in der Öffentlichkeit Richtigstellungen vornehmen dürfen.