Die Eisschnellläuferin hatte für ihre zweijährige Sperre eine Entschädigung von 3,5 Millionen Euro gefordert. Das Landgericht München folgte nun aber einem Urteil des Internationalen Sportgerichtshofes CAS.

München. Claudia Pechstein ist mit ihrer Schadenersatzklage gegen den Eislauf-Weltverband ISU und die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft DESG in erster Instanz gescheitert. Das Landgericht München I wies am Mittwoch beim Verkündungstermin die Klage der fünffachen Olympiasiegerin zurück.

Die Kammer erkannte das Urteil des Sportgerichtshofs CAS an. Pechstein muss die Verfahrenskosten tragen. Die Berlinerin hatte eine Entschädigung von 3,5 Millionen Euro gefordert.

Pechstein war 2009 bis 2011 wegen auffälliger Blutwerte vom Weltverband gesperrt worden und in allen sportjuristischen Instanzen mit ihren Einsprüchen gescheitert. Die 42-Jährige bestreitet Doping und macht eine vererbte Anomalie für ihre Blutwerte verantwortlich.

Vor dem Verkündungs-Termin hatte sich Pechstein noch zuversichtlich gezeigt. „Nach wie vor bin ich sicher, dass mir irgendwann Gerechtigkeit widerfährt. Ich hoffe darauf, dass der erste Schritt in diese Richtung erfolgt“, sagte die Olympia-Vierte von Sotschi über 3000 Meter am Dienstag.

Dennoch Teilerfolg für Pechstein

Trotz der Zurückweisung des Münchner Landgerichts hat Pechstein möglicherweise einen Teilerfolg mit weitreichenden Folgen errungen. Den das Gericht erklärte die Athletenvereinbarung im Falle Pechstein für unwirksam. Diese sei nicht freiwillig getroffen worden, schrieb das Gericht in einer Pressemitteilung.

Zum Zeitpunkt des Abschlusses der Schiedsvereinbarungen habe ein strukturelles Ungleichgewicht zwischen der Klägerin und den Beklagten bestanden. „Die Klägerin hatte bei der Unterzeichnung der Schiedsvereinbarungen keine Wahl“, hieß es in dem Urteil. Ohne die Unterzeichnung wäre Pechstein „nicht zu Wettkämpfen zugelassen worden und dadurch in ihrer Berufsausübung behindert gewesen“.

Pechstein-Anwalt vertrat schon Krabbe

Pechsteins Anwalt Thomas Summerer, der vor knapp 18 Jahren Sprinterin Katrin Krabbe zu 1,3 Millionen Mark Entschädigung vom Leichtathletik-Weltverband IAAF verhalf, ist sich der Tragweite des Prozesses bewusst.

„Es ist sicher der größte Fall, der in Deutschland verhandelt wird. Ich erwarte ein Grundsatzurteil, wie künftig mit Schadenersatz-Ansprüchen von Sportlern umzugehen ist“, hatte der Münchner Rechtsanwalt am Dienstag gesagt.