Anwalt Knut Marel glaubt, genügend Indizien dafür zu haben, dass Ullrich vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf durch Falschaussagen einen Prozess gegen seinen Mandanten Günther Dahms gewonnen hatte.

Köln. Jan Ullrich drohen nach jahrelangem Leugnen von Dopingvergehen nun möglicherweise massive juristische Konsequenzen. Der Düsseldorfer Anwalt Knut Marel sagte dem Sport-Informations-Dienst (SID) am Montag: „Ich formuliere gerade eine Strafanzeige gegen Jan Ullrich. Bewusstes Anlügen des Gerichts ist ein Verbrechens-Tatbestand. Darauf steht Gefängnis nicht unter einem Jahr.“ Auch der Anti-Doping-Experte Werner Franke sagt: „Es wird Zeit für einen Prozess wegen Meineids gegen Jan Ullrich. Dafür reichen schon die Aussagen seines früheren Masseurs Jef D’hont vor dem Hamburger Landgericht.“

Anwalt Knut Marel glaubt, genügend Indizien dafür zu haben, dass Jan Ullrich am 12. November 2008 vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf durch Falschaussagen einen Prozess gegen seinen Mandanten Günther Dahms gewonnen hatte. Der frühere Chef des Coast-Rennstalls war damals zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 340.000 Euro plus Zinsen an den Tour-Sieger von 1997 und Olympiasieger von Sydney 2000 verurteilt worden. Ullrich hatte seinerzeit unter Eid abgestritten, im ersten Quartal 2003 gedopt zu haben. Dies ist laut Marel und Franke durch Aussagen und Indizien inzwischen nicht mehr haltbar.

Dahms hatte ab 1. Januar 2003 einen Drei-Jahres-Vertrag über umgerechnet 7,68 Millionen Euro mit Jan Ullrich geschlossen, dann allerdings die Zahlungen mit dem Argument eingestellt, sein Vertragspartner habe damals gedopt und somit den Kontrakt gebrochen. Daraufhin zog Ullrich vor Gericht. Im Verfahren ging es damals speziell um den Zeitpunkt zwischen dem 1. Januar und dem 31. März 2003, in dem Ullrich laut Dahms vertragsbrüchig geworden sein soll. Ullrich stritt unter Eid ab, in diesem Quartal unerlaubte Mittel oder Methoden angewendet zu haben - auch kein Blutdoping, weder mit Eigen- noch mit Fremdblut. Auch nicht vor dem 1. Januar 2003, sodass die Wirkung noch im betreffenden Zeitraum vorhanden sein könne.

Außerdem erklärte Ullrich damals auf eine Frage des Richters, er sei nie mit dem spanischen Dopingarzt Eufemiano Fuentes oder anderen spanischen Ärzten in Kontakt gewesen. Laut Knut Marel allerdings war Jan Ullrich am 19./20. April 2003 bei Fuentes gewesen: „Er übernachtete damals ebenfalls nachweislich nahe dem Flughafen in Madrid in einem Hotel, das laut der Guardia Civil das Doper-Hotel von Fuentes war. Er erhielt damals eine Reinfundierung von Blut. Dies erfolgt immer rund drei bis vier Wochen nach einer Blutabnahme, diese muss somit im März 2003 erfolgt sein - dem Zeitraum, für den Jan Ullrich jegliches Doping abstritt.“

Ullrichs Kartenhaus bricht zusammen

Auch Ullrichs Aussagen im Prozess, er habe im ersten Quartal 2003 nichts aus früheren Behandlungen mit anhaltender Wirkung im Körper gehabt, stimme laut Franke nicht: „Es ist heute wissenschaftlich bewiesen, dass die Wirkung von Steroiden mehr als zwei Jahre anhält.“ Außerdem habe sich eine frühere eidesstattliche Versicherung von Ullrich spätestens da als falsch erwiesen, als er am 22. Juni gestand, von Fuentes Blutdopingbehandlungen erhalten zu haben. 1999 hatte Ulrich ausgesagt: „Ich habe zu keinem Zeitpunkt verbotene Dopingmittel - insbesondere auch nicht Epo - konsumiert, gespritzt oder auf andere Art und Weise zu mir genommen.“

Ex-Masseur Jef D’hont hatte am 19. April vor dem Hamburger Landgericht ausgesagt, ab 1993 habe das frühere Team Telekom begonnen, Epo zu nehmen. Er habe die Einheiten aufgeschrieben und unter anderem dem deutschen Radstar 1996, ein bis zwei Monate vor der Tour de France, 10.000 Einheiten Epo gespritzt. Ullrich habe auch Wachstumshormone genommen.