Der Anwalt von Franck Ribéry, dem Star des FC Bayern München, fordert eine Vertagung des Prozesses wegen Verfahrensprüfung. Sowohl Ribéry als auch Benzema waren beim Prozessauftakt nicht anwesend.

Paris. Fehlstart im Prozess gegen die beiden französischen Fußball-Stars Franck Ribéry von Bayern München und Karim Benzema von Real Madrid: Am ersten Verhandlungstag am Dienstag in Paris beantragte der Rechtsanwalt von Ribéry – dem Bayern-Ass wird wie Benzema Sex mit einer minderjährigen Prostituierten vorgeworfen – , die Verfassungsmäßigkeit des Verfahrens zu prüfen. Dies soll nun durch Frankreichs höchste Gerichtsinstanz geschehen. Wann die Verhandlung fortgesetzt wird, ist noch nicht bekannt.

Die Staatsanwaltschaft hatte bereits im Jahr 2011 die Einstellung des Verfahrens wegen „Kontaktanbahnung zu einer minderjährigen Prostituierten“ beantragt. Im August 2012 hatte dann jedoch Ermittlungsrichter André Dando entschieden, das Verfahren zu eröffnen. Für Beziehungen zu minderjährigen Prostituierten sieht das französische Gesetz Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren und Geldstrafen von bis zu 45.000 Euro vor.

Ribéry, der wie Benzema und das angebliche Opfer am ersten Verhandlungstag nicht anwesend war, hatte zugegeben, 2009 mit Zahia D. Sex gehabt zu haben. Allerdings habe er weder ihr Alter von 17 Jahren gekannt, noch gewusst, dass es sich um eine Prostituierte gehandelt habe.

Benzema wird hingegen Sex mit Zahia D. bereits ein Jahr zuvor vorgeworfen. Allerdings bestreitet der Real-Torjäger, dass die Begegnung jemals stattgefunden habe. Die inzwischen 21-Jährige hatte ausgesagt, in beiden Fällen das falsche Alter angegeben zu haben.