Neben eindeutig überführten Dopingsündern wie dem 100-Meter-Olympiasieger Ben Johnson 1988 in Seoul gibt es viele Fälle, bei denen die Beweislage auf Indizien beruht.

2006 in Turin wurden fünf österreichische Skiläufer gesperrt, weil in ihrem Quartier Dopingmittel und Nadeln gefunden wurden. Obwohl kein Sportler konkret überführt wurde, reichten die Hinweise für langjährige Sperren aus.

Tour-de-France-Sieger Jan Ullrich zählte zu den Kunden des spanischen Doping-Arztes Eufemiano Fuentes. In Spanien sollen viereinhalb Liter seines Bluts lagern. Dennoch hat sich Ullrich, der einmal wegen Amphetamin-Missbrauchs gesperrt war, bislang erfolgreich gegen eine Verurteilung gewehrt. Spanische Fuentes-Kunden aus Radsport, Tennis und Fußball werden in ihrer Heimat nicht belangt.

Der siebenmalige Tour-Sieger Lance Armstrong wurde zwar immer wieder mit Doping in Verbindung gebracht, ist jedoch bei offiziellen Tests nie positiv aufgefallen. Ein französisches Labor fand in einer Probe von 1999 Epo-Spuren. Trotzdem wurde Armstrong nie angeklagt.

Vor zwei Jahren wurden in Österreich etwa 50 (nicht benannte) Athleten bezichtigt, bei der Wiener Blutbank "Humanplasma" behandelt worden zu sein. Deutsche Biathleten, die in Verdacht geraten waren, wiesen alle Vorwürfe zurück.

Dass Sportgerichtsurteile vor ordentlichen Gerichten nicht immer Bestand haben, hat die deutsche Sprint-Weltmeisterin Katrin Krabbe gezeigt. 1992 war bei ihr das Mittel Clenbuterol festgestellt worden, das damals aber noch nicht auf der Dopingliste stand. Gegen eine dreijährige Sperre wegen "unsportlichen Verhaltens" klagte Krabbe erfolgreich, der Internationale Leichtathletik-Verband musste 1,2 Millionen Mark Schadenersatz zahlen.