Die neuen Verfahrensrichtlinien der Welt-Anti-Doping-Agentur haben für Bestürzung im Pechstein-Lager gesorgt.

Neuss. Claudia Pechsteins Manager Ralf Grengel spricht von «der größten Sauerei», Experte Michael Lehner gar von «Rechtsbeugung»: Die Ankündigung der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA, die neuen Verfahrensrichtlinien für die Anwendung des indirekten Dopingnachweises am 1. Dezember einzuführen, sorgt nicht nur im Lager der verurteilten Eisschnelllauf-Olympiasiegerin für Fassungslosigkeit.

Dagegen wurde der Vorstoß der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA), die als Folge des Urteils eine Strafanzeige gegen Unbekannt prüft, auch von Grengel begrüßt.

Die bevorstehende Einführung der neuen Richtlinien, die die WADA-Exekutive am 1. Dezember verabschieden will, rief bei Pechsteins Manager Bestürzung hervor. «Das ist die größte Sauerei, die jemals im Umfeld des Anti-Dopingkampfes stattgefunden hat. Das muss man sich mal vorstellen: Am 25. November wurde das Urteil gegen Claudia verkündet, nicht einmal eine Woche später wird die WADA über Richtlinien entscheiden, die eine Sperre unmöglich gemacht hätten. Wer jetzt nicht merkt, was da für ein linkes Ding gelaufen ist, dem ist nicht mehr zu helfen», sagte Grengel dem SID.

Auch der Heidelberger Rechtsexperte und CAS-erfahrene Rechtsanwalt Michael Lehner kritisierte in diesem Zusammenhang das Urteil scharf: «Das CAS-Panel hat einen schweren Rechtsfehler begangen, ich will sogar den harten Begriff der Rechtsbeugung gebrauchen. Das Panel hat sehenden Auges kommendes Recht missachtet. Das ist extrem bitter für Claudia Pechstein.»

Die Berlinerin steht der Situation allerdings vollkommen machtlos gegenüber, die Argumentation der CAS-Schiedsrichter ist allenfalls moralisch fragwürdig. Der CAS hatte in seiner Urteilsbegründung die Entscheidung des Eislauf-Weltverbandes ISU gestützt, im Fall Pechstein nicht nach den neuen Verfahrensrichtlinien gehandelt zu haben. Unter Punkt 118 der Urteilsbegründung heißt es, dass die ISU «korrekt darauf hingewiesen» habe, dass die Erstellung der Verfahrensrichtlinien «noch nicht beendet» sei. Sie seien außerdem selbst dann «nicht bindend», wenn sie verabschiedet würden.

Grengel verwies darauf, dass die Richter den Entwurf der Richtlinien selbst ins Verfahren eingebracht hätten, «um ihm dann im Urteilsspruch keine Relevanz beizumessen». Das sei juristisch mehr als bedenklich und moralisch verwerflich: «Ich hoffe, sie können nicht mehr ruhig schlafen.»

Laut einer Erklärung zum WADA-Entwurf durch das Institut für Biochemie der Deutschen Sporthochschule Köln, das vom renommierten Dopingfahnder Wilhelm Schänzer geführt wird, empfiehlt der Entwurf «kein Verfahren, das nur die Abweichung eines einzigen Blutparameters berücksichtigt». Pechstein war einzig ein mehrfach überhöhter Retikulozytenwert zum Verhängnis geworden.

Auch für Pechsteins Anwalt Christian Krähe ist klar: «Hätte der CAS diesen Entwurf angewendet, wäre Frau Pechstein freigesprochen worden.» Auch jetzt noch sieht Krähe, der selbst CAS-Schiedsrichter ist, für Pechstein die «realistische Chance einer sportlichen Perspektive».

«Das Problem ist wohl im Augenblick die psychologische Situation von Frau Pechstein. Zweitens ist die Zeit sehr knapp. Die Möglichkeit einer Rehabilitierung wäre dann zu schaffen gegenüber dem Sponsor, wenn der Dopingverdacht unbegründet wäre», sagte Krähe im Interview mit dem Südkurier. Die Deutsche Kreditbank DKB hatte am Donnerstag den Sponsoringvertrag mit Pechstein aufgelöst.

Derweil begrüßte Grengel ausdrücklich die Ankündigung der NADA, die Erstattung einer Anzeige gegen Unbekannt rechtlich zu prüfen: «Genau diesen Schritt hat Claudia schon lange gefordert. Wir hoffen, so kommt Bewegung in die Sache.» Pechstein hatte auf ihrer Internetseite (www.claudia-pechstein.de) am Donnerstag gefordert: «Sucht nach Dealern, Kliniken, Ärzten, Rechnungen, E-Mails, Blutbeuteln, Zeugen - oder was auch immer! Tut endlich Eure Arbeit. Denn jede Recherche wird mich entlasten.»

Die NADA will mit der Erstattung einer Strafanzeige umsetzen, was DOSB-Präsident Thomas Bach nach der Bestätigung von Pechsteins Zweijahressperre durch den Internationalen Sportgerichtshof CAS gefordert hatte: «Die Hintermänner müssen gemäß der gesetzlichen Anti-Doping-Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes bestraft werden.» Eine Entscheidung der NADA soll in der kommenden Woche fallen.